Europäisches Patentgericht im zweiten Anlauf? Ja, aber nur bei erheblichen Verbesserungen.

Berlin und Bodenheim, 02. Juli 2020 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Patentverein begrüßen grundsätzlich die Einführung einer Europäischen Patentgerichtsbarkeit. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr soll der ursprüngliche Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht trotz gravierender Mängel schlicht nochmal zur Abstimmung gebracht werden. Dem geplanten Vorgehen widersprechen die beiden bundesweiten Verbände vehement.

Der Patentverein sowie der BITMi haben dazu eine Stellungnahme eingeschickt und veröffentlicht. Über das Gesetz zur Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht soll noch in dieser Legislaturperiode abgestimmt werden. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens würde auch die dazugehörige Verordnung über ein EU-Patent (Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung) als zweiter Teil des Patentpakets wirksam werden.

Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins, schaut zurück: „Die nächtliche Ad-hoc Abstimmung durch wenige verbliebene Mitglieder des vorigen Deutschen Bundestages zu einem gerade für die mittelständische Wirtschaft und Innovationsführer so wichtigen Thema des EU-Patentpakets hatte das Bundesverfassungsgericht kassiert. Das darf jetzt nicht mit erforderlicher Zweidrittel-Mehrheit einfach wiederholt werden! Sondern es ist als Chance zu werten, nun die Mängel der Verfahrensordnung gerade zum Thema Aussetzung zu beheben. Angesichts der viel zu vielen Verurteilungen vermeintlicher Verletzer auf Basis später als nicht valide erkannter Patente müssen Verletzungsurteile als Regelfall ausgesetzt werden oder es muss durch ein technisch besetztes Verletzungsgericht auch eine Patent-Überprüfung stattfinden.“

Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi, ordnet den erneuten Anlauf wie folgt ein: „Patente und Patentgerichtsbarkeit sind für die Rahmenbedingungen des IT-Mittelstands ein entscheidendes Thema. Das Übereinkommen birgt die Gefahr, dass wichtige Fragen des Patentprozessrechts der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden. Wir fordern den Deutschen Bundestag daher auf, seine eigenen Entscheidungsbefugnisse dauerhaft zu sichern. Das europäische Patentpaket hat zahlreiche Mängel. Für den Mittelstand kann es nur ein Gewinn werden, wenn es nachgebessert wird.“

In den letzten Jahren wurden trotz zweifelhafter Rechtsgrundlage im großen Umfang softwarebezogene Patente erteilt, die grundlegende Softwarelösungen exklusiv beanspruchen. Daraus entwickelte sich eine Kollisionssituation zwischen patentrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen, die einer rechtssicheren Verwertung von Computerprogrammen durch ihre Entwickler auf Grundlage des Urheberrechts entgegensteht. Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt.

Hintergrundinformationen

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme von Patentverein und BITMi: https://www.bitmi.de/wp-content/uploads/200702_BITMi_Stellungnahme_Patentreform.pdf

Lesen Sie hier den Entwurf zur anstehenden Gesetzgebung: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_EPG%C3%9C_Vertragsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Lesen Sie hier die Pressemitteilung aus dem März vom BMJV

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/032620_Patentreform.html

Finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in der ausführlichen Form hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-020.html

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 2.000 IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Kontakt
Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Lisa Ehrentraut
Pascalstraße 6
52076 Aachen
0241 1890558
kontakt@bitmi.de

Startseite

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Europäisches Patentgericht im zweiten Anlauf? Ja, aber nur bei erheblichen Verbesserungen.