Neuer Anlauf für Einheitliches Patentgericht

Neuer Anlauf für Einheitliches Patentgericht

Die Patentvergabe innerhalb der EU soll effizienter werden. Dazu soll ein Einheitliches Patentgericht beitragen. Das BMJV hat einen zweiten Anlauf genommen und einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Ein einheitliches Patentgericht soll für Streitigkeiten bei der Verletzung und Rechtsgültigkeit europäischer Patente zuständig sein. Dazu sollen in den Vertragsmitgliedsstaaten erstinstanzliche Kammern und ein Berufungsgericht mit Sitz in Luxemburg errichtet werden. Eigentlich herrschte in Deutschland weitgehend Einigkeit am Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht teilzunehmen. Der Bundestag hatte das entsprechende Vertragsgesetz bereits beschlossen, doch im März 2020 machte das Bundesverfassungsgericht den Plänen einen Strich durch die Rechnung (Az.: 2 BvR 739/17).

Es erklärte das Gesetz für nichtig, weil es vom Bundestag zwar einstimmig, aber nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde, da lediglich 35 Abgeordnete bei der Abstimmung anwesend waren, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Nun unternimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen zweiten Anlauf und hat am 10. Juni 2020 einen neuen Gesetzesentwurf eingebracht. Vorgeschlagen wird nach Angaben des Ministeriums den vom Bundesverfassungsgericht gerügten Formfehler dadurch zu heilen, dass das Vertragsgesetz von Bundestag und Bundesrat mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen wird.

Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht wurde inzwischen von 15 EU-Mitgliedsstatten ratifiziert. Damit es in Kraft treten kann, ist noch die Zustimmung Deutschlands erforderlich.

Sollte das Übereinkommen in Kraft treten, wird das Einheitliche Patentgericht in einheitlichen Verfahren mit EU-weiter Wirkung über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem zukünftigen EU-Einheitspatent entscheiden. Erstinstanzliche Kammern sollen in Deutschland in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München eingerichtet werden.

Die Patentvergabe in der EU soll so effizienter gestaltet werden. Bisher kann zwar das Europäische Patentamt zentral über Patentanträge entscheiden. Damit das Patent jedoch wirksam wird, muss es noch von jedem EU-Staat bestätigt werden. Ziel ist nun, dass das Europäische Patentamt europäische Einheitspatente vergeben kann, die automatisch innerhalb der Union gelten. Teil der Reform ist auch die Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts.

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