Verzögerung beim Austausch von Finanzdaten mit der Türkei – Jetzt noch Selbstanzeige stellen

Verzögerung beim Austausch von Finanzdaten mit der Türkei – Jetzt noch Selbstanzeige stellen

Die Türkei hat im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung offenbar doch noch keine Finanzdaten an Deutschland geliefert. Das gibt Betroffenen noch die Gelegenheit zur Selbstanzeige.

Am Automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten (AIA) nehmen mittlerweile mehr als 100 Staaten teil. Zu den Ländern, die sich an dem Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung beteiligen, gehört inzwischen auch die Türkei. Vorgesehen war, dass sie zum Jahresende 2020 die Finanzdaten von in Deutschland lebenden Personen mit einem Konto in der Türkei den deutschen Steuerbehörden meldet. Nach Medienberichten sind diese Daten aber bislang noch nicht geflossen. Das bietet steuerpflichtigen Personen in Deutschland mit unversteuerten Einkünften auf einem Konto in der Türkei noch die Gelegenheit zur strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Zu den Daten, die im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches übermittelt werden, gehören Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontonummer und Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen. Kontostand und Einnahmen aus Kapitalerträgen werden an die Steuerbehörde übermittelt. Das gibt den Fiskus die Möglichkeit zu prüfen, ob die Einkünfte ordnungsgemäß versteuert wurden oder Schwarzgeld auf Konten im Ausland liegt.

Warum die Türkei die Daten noch nicht wie vorgesehen an Deutschland übermittelt hat, ist nicht bekannt. Die Frage ist aber nicht, ob die Türkei die Finanzdaten an die deutschen Steuerbehörden übermittelt, sondern wann das geschehen wird. In Deutschland lebende Steuerpflichtige mit unversteuerten Einkünften auf einem Konto in der Türkei können die Zeit noch nutzen, um eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu stellen.

Damit sollte allerdings nicht mehr lange gewartet werden, denn die Selbstanzeige kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie auch rechtzeitig, d.h. bevor die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wurde, gestellt wird. Außerdem muss sie vollständig sein und alle steuerrelevanten Daten der letzten zehn Jahre enthalten.

Der Laie ist damit schnell überfordert und schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt, sondern eine Geldstrafe oder Haftstrafe droht.

Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte zu wenden, die wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

MTR Rechtsanwälte ist eine überregionale Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart. Wir beraten nationale sowie internationale Mandanten im gesamten Wirtschaftsrecht. Aufgrund unserer starken internationalen Vernetzung können wir unseren Mandanten eine gewinnbringende Beratung aus einer Hand auch auf internationaler Ebene und in grenzüberschreitenden Angelegenheiten anbieten.

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