Die neue KFW Förderung ab 01.07.2021 beim Neubau

Jetzt bis zu 37.500 Euro KfW BEG Förderung erhalten.

Das Klimaschutzprogramm 2030 ist die Richtschnur für die Entwicklung weitergehender Förderungen von energieeffizienten Gebäuden durch die KfW, dem Kreditinstitut für Wiederaufbau. Ab dem 1.7.2021 ersetzt die neue Bundesförderung die bisherige Förderung. Die Maßnahme gilt für effiziente Gebäude, unter anderem selbstverständlich für Neubauten.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei diesem Neubau um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt. Unter Wohngebäude fallen beispielsweise Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie Wohnheime. Zu Nichtwohngebäude werden Gewerbegebäude, Krankenhäuser oder kommunale Gebäude gerechnet.

Hintergrund und Zielsetzung in Sachen Klimaschutz bei der Baufinanzierung

Es ist erwiesen, dass etwa 25 Prozent des CO2-Ausstoßes durch die Energieversorgung von Gebäuden anfällt. Daher ist es sinnvoll, Einsparungsmaßnahme in diesem Bereich zu ergreifen. Das Ziel ist, die Energieeffizienz nachhaltig zu verbessern. Zu diesem Zweck setzt die Bundesregierung auf die neue KfW Förderung.

Diese wird unter dem Begriff „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Der ehrgeizige Plan sieht vor, langfristig den Primärenergiebedarf bis zum Jahr 2050 soweit herunterzufahren, dass der Bedarf um 80 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 2008 gesenkt wird. Dabei setzt man auf eine Kombination aus dem überlegten Einsatz erneuerbarer Energien und sinnvoller Energieeinsparung. Wenn Sie also beim Neubau auf Maßnahmen in diesen Bereichen setzen, können Sie von dem neuen KFW Programm profitieren.

Was ist der KfW-Effizienzhaus-Standard – KfW BEG Förderung?
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung.

Es gibt das Effizienzhaus 40, 40 plus sowie 55. Mit diesen Werten unterscheidet man die Energie-Effizienzhäuser nach den KfW-Vorgaben. Die Werte bezeichnen den Energieverbrauch eines Gebäudes. Als Grundlage der Berechnung gilt das KfW Energieeffizienzhaus 100. An dieser Vorgabe orientieren sich die unterschiedlichen Einstufungen. Das KfW Energie-Effizienzhaus 100 entspricht der Energiesparverordnung (EnEV). Je niedriger der Energieverbrauch, desto besser die Energieeffizienz.

Das KfW Energieeffizienzhaus 55 ist daher besser als das Energieeffizienzhaus 100, aber nicht so gut wie das Energieeffizienzhaus 40. Der übliche Neubaustandard liegt bei 75 Prozent der von der Energiesparverordnung angesetzten Werte. Das bedeutet, Sie erreichen mit Ihrem Neubau bereits dann die Einstufung als KfW-Energieeffizienzhaus 55, wenn Sie die Mindestanforderungen, die in der Energiesparverordnung genannt werden, nur um rund 25 Prozent überschreiten. Der Spitzenreiter ist das KfW Energieeffizienzhaus 40 plus. Bei diesem Haus liegt der Energieverbrauch gegenüber dem Referenzhaus bei nur 40 Prozent, darüber hinaus punktet es mit zusätzlicher Haustechnik. Dieses „Plus-Paket“ zielt in erster Linie auf autarke Stromerzeugung und Selbstnutzung ab. In den meisten Fällen wird der Strom der eigenen Fotovoltaik-Anlage genutzt, die Kombination mit Batteriespeicher und Wärmerückgewinnungsanlagen stellt das Nonplusultra dar. Für das KfW Effizienzhaus 40 plus erhalten Sie die höchste KFW Förderung.

Welche Arten von KfW Förderung gibt es beim Neubau?

Für den Neubau eines Effizienzhauses sieht das KfW Programm zwei unterschiedliche Fördermaßnahmen vor. Zum einem können Sie einen Zuschuss beantragen, zum anderen ist ein Tilgungszuschuss möglich. Der Tilgungszuschuss ist dann sinnvoll, wenn das Bauvorhaben über eine Baufinanzierung abgewickelt wird. Der Tilgungszuschuss verringert den zurückzuzahlenden Beitrag und verkürzt dadurch die Laufzeit der Finanzierung. Sowohl der direkt ausgezahlte Zuschuss als auch der Tilgungszuschuss kann pro Wohneinheit beantragt und bewilligt werden. Um als Wohneinheit definiert zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Die Wohnung verfügt über
1. eigenen Zugang
2. eigene Küche oder zumindest Kochnische / Küchenzeile
3. Badezimmer, Toilette

Eine abgeschlossene Einliegerwohnung wird als separate Wohnung im Sinne der Vorgabe akzeptiert.
Neben dem Zuschuss und dem Tilgungszuschuss gibt es noch das KfW Programm der Förderung für die Fachplanung. Wenn Sie einen Experten für Energieeffizienz zu ihrer Bauplanung hinzuziehen, können Sie einen Extrazuschuss für die Baubegleitung erhalten.

Wie hoch ist die neue KfW Förderung beim Neubau ab 01.07.2021?

Das neue KfW Programm für Neubauten ist gestaffelt und richtet sich nach dem Energieeffizienzwert Ihres Hauses.
Die geringste Förderung erhält das Energieeffizienzhaus 55. Es wird ein Direktzuschuss von bis zu 18.000 EUR gezahlt. Der Tilgungszuschuss beträgt 15 Prozent bei einem Kreditbetrag von maximal 120.000 EUR geförderte Kosten.

Stocken Sie Ihre Maßnahmen auf und Ihr Energieeffizienzhaus 55 fällt in eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeitsklasse, was mit einem Zertifikat nachgewiesen wird, fällt die KfW Förderung höher aus. Sie liegt bei bis zu 26.500 EUR beim Direktzuschuss und 17,5 Prozent Tilgungszuschuss bei einem maximalen Kreditbetrag von 150.000 EUR geförderte Kosten.

Beim Energieeffizienzhaus 40 können Sie als Direktzuschuss bis zu 24.000 EUR erhalten, der Tilgungszuschuss beläuft sich auf 20 Prozent vom maximalen Kreditbetrag in Höhe von 120.000 förderfähigen Kosten. Den Höchstbetrag der KfW Förderung erhalten Sie bei einem Neubau eines Energieeffizienzhauses 40 plus. Hier können Sie bis zu 37.500 EUR als Direktzuschuss beanspruchen. Bei einem maximalen Kreditbetrag von 150.000 EUR geförderte Kosten erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 25 Prozent.

Baufinanzierung im Zusammenhang mit der KfW Förderung

Nicht jeder finanziert den Neubau eines Hauses einfach so mit Eigenmitteln. Normalerweise nimmt man einen Kredit in Anspruch, eine Baufinanzierung. Sie können gleichzeitig mit Ihrer Finanzierung einen KfW Kredit beantragen. Da die KfW nicht über ein eigenes Filialnetz verfügt, wird die Kreditvergabe normalerweise über die eine Bank oder einen freien Finanzierungsmakler wie bspw. die Expert-Baufinanzierung abgewickelt. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Banken die KfW Förderung anbieten. Im Klartext heißt das: Sie können die KfW Förderung nur in Verbindung mit einer Finanzierung bei einer Bank erhalten, sofern diese die KfW Förderung anbietet. Wenn Sie an der KfW Förderung interessiert sind, und die angefragte Bank bietet die Zusammenarbeit mit der KfW nicht an, lohnt es sich durchaus, einmal bei einer anderen Bank oder bei einen freien Finanzierungsmakler eine Finanzierungsanfrage zu stellen.

KfW Förderprodukte der BEG ab 01.07.2021

Die KfW Darlehen bieten günstige Zinsen und Zuschüsse. Dadurch unterstützt die staatliche Förderbank private Immobilienkäufer und Bauherren. Langfristig soll so der Anteil der Eigenheimbesitzer erhöht werden, was insbesondere im Hinblick auf das mietfreie Wohnen im Alter ausgesprochen sinnvoll ist. In der Regel ist eine Baufinanzierung längst abgeschlossen, wenn der Eigenheimbesitzer ins Rentenalter eintritt. Dann sind weder Zinsen noch Tilgung und schon gar keine Miete mehr zu zahlen. Allerdings tätigt die KfW keine kompletten Baufinanzierungen. Der KfW Kredit ist eher als Baustein, als Ergänzung zu einer klassischen Baufinanzierung zu sehen. Die Vorteile dieser Ergänzung durch ein KfW Darlehen liegen zum einen in den niedrigen Zinsen, zum anderen aber auch in den tilgungsfreien Anlaufjahren, was gerade zu Beginn der Baufinanzierung eine enorme Erleichterung bedeutet.

Den Antrag auf KfW Förderung in Verbindung mit Ihrer Baufinanzierung können Sie nur gleichzeitig mit dem Finanzierungsantrag stellen. Es ist sehr wichtig, dass sowohl der Finanzierungsantrag als auch der Antrag auf KfW Förderung vor dem Beginn des Bauvorhabens gestellt wurde. Sie dürfen erst dann mit den Arbeiten beginnen, wenn die Anträge genehmigt worden sind. Das gilt auch für die übrigen KfW Programme wie Tilgungszuschüsse oder Direktzuschüsse. Immer zuerst die Bewilligung abwarten, dann mit den Maßnahmen beginnen!

Jeder Bauherr hat das Recht, sich um die Förderung nach dem KfW Programm zu bemühen. Bitte beachten Sie:

1. Die Kreditprogramme sind an eine Baufinanzierung geknüpft. Sie müssen zwingend über die Hausbank oder die Bank, bei der Sie Ihre Baufinanzierung abgeschlossen haben, beantragt werden. Auch über freie Finanzierungsmakler ist eine Beantragung der Förderkredite möglich, sagt Sandro Wallisch von der Expert-Baufinanzierung aus Magdeburg.

2. Die auf Energieeffizienz ausgerichteten KfW Programme sind von einer Baufinanzierung unabhängig. Es handelt sich um die KfW Programme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), also der Tilgungs- oder Direktzuschuss sowie die KfW Förderung für Fachplanung. Diese werden direkt bei der KfW beantragt.

3. Auch die KfW Programme, die den Einsatz von erneuerbaren Energien und die Energieeinsparung fördern, können Sie direkt bei der KfW beantragen.

Übrigens – wenn Sie der Meinung sind, mit den bisherigen Programmen der KfW Förderung besser bedient zu sein, sollten Sie sich beeilen. Nur noch bis zum 30.6.2021 kann die KfW Förderung nach den bisherigen KfW Programmen beantragt werden. Der 1.7.2021 ist der Stichtag, ab welchem nur noch die neuen Programme gelten. Es gibt keine Übergangsregelung oder Karenzzeit.

Expert-Baufinanzierung vergleicht bis zu 450 Anbieter im Bereich der Immobilienfinanzierung und erarbeitet ein individuelles Finanzierungskonzept für Ihre Mandanten. Staatliche Fördermöglichkeiten werden hierbei ebenso berücksichtigt wie die vielfältigen Möglichkeiten des Allfinanzmarktes. Ein Ersttermin findet innerhalb von 24 h statt. Nach der Erstberatung erhält der Mandant sofort ein Finanzierungszertifikat zur Vorlage beim Verkäufer oder Makler. Die Beratungen finden offline vor Ort, online oder telefonisch statt.

Firmenkontakt
Expert- Baufinanzierung ist eine Qualitätsmarke der Expert-Arena GmbH
Sandro Wallisch
Otto-v-Guericke-Straße 66
39104 Magdeburg
0391-53161716
info@finanzierung-mit-kopf.de
https://www.finanzierung-mit-kopf.de

Pressekontakt
Expert-Arena GmbH
Sandro Wallisch
Otto-v-Guericke-Straße 66
39104 Magdeburg
0391-53161716
info@finanzierung-mit-kopf.de
https://www.finanzierung-mit-kopf.de

Bildquelle: Pixabay

Die neue KFW Förderung ab 01.07.2021 beim Neubau