EAC Zertifizierung für Druckgeräte und Ausrüstungen

EAC Zertifikat für Druckgeräte

Die EAC Zertifizierung für Druckgeräte erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen und Vorschriften des Technischen Regelwerks der Zollunion TR ZU 032/2013. Ein EAC Zertifikat für Druckgeräte ist ein obligatorisches Zulassungsdokument.

Druckgeräte sind Maschinen und Anlagen, die unter Überdruck eingesetzt werden. Das Ziel des Technischen Regelwerks 032/2013 ist der Schutz der Bürgerinnen und Bürger, ihrer Gesundheit, ihres Eigentums und der Umwelt in der Eurasischen Wirtschaftsunion. Durch das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 032/2013 werden Anforderungen und Vorschriften für die Sicherheit von mit Überdruck arbeitenden Ausrüstungen und deren Bezeichnungen definiert. Laut dem Technischen Regelwerk der Zollunion TR ZU 032/2013 müssen Geräte, die mit Überdruck arbeiten, spezifisch konstruiert und produziert werden, sodass bestimmte Risiken innerhalb der Betriebe komplett ausgeschlossen werden.

Die Druckbehälter, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, dürfen im Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht verwendet werden. Somit sind die Anforderungen des technischen Regelwerks eine Voraussetzung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion und müssen unbedingt eingehalten werden. Die Vorschriften des Technischen Regelwerks TR ZU 032/2013 weisen bestimmte Übereinstimmungen mit der Richtlinie für die Druckgeräte der Europäischen Union 97/23/EG auf. Die beiden Vorschriften sind aber nicht komplett identisch.

Für die EAC Zertifizierung gemäß des Technischen Regelwerks der Zollunion (TR ZU) 032/2013 ist ein EAC Zertifizierungsverfahren oder ein EAC Deklarierungsverfahren vorgesehen. Dabei wird die EAC Konformität der einzelnen Normen überprüft und verglichen. Bei Übereinstimmung der Vorschriften wird ein EAC Zertifikat / eine EAC Deklaration ausgestellt. Das Technische Regelwerk der Zollunion TR ZU 032/2013 wird für die EAC Zertifizierung / EAC Deklarierung von mehreren Produkten verwendet, wie zum Beispiel für Druckbehälter, Druckgeräte, Rohrleitungen, Heizkörper, Armaturen und Dampfkessel. Ab einem Druck von 0,5 Bar werden alle diese Erzeugnisse gemäß den Vorschriften des TR ZU 032/2013 behandelt. Der EAC Zertifizierung gemäß TR ZU 032/2013 unterliegen Druckgeräte 3. und 4. Kategorie, die im Anhang Nr. 1 des technischen Regelwerks TR ZU 032/2013 aufgelistet sind. Der EAC Deklarierung nach TR ZU 032/2013 unterliegen Druckgeräte 1. und 2. Kategorie, die im Anhang Nr. 1 des technischen Regelwerks TR ZU 032/2013 aufgelistet sind.

Gemäß den Normen des TR ZU 032/2013 werden folgende Produkte zertifiziert:

Druckbehälter
Rohrleitungen
Heizkessel
Dampfkessel
Pumpen
Armaturen
Anzeigegeräte
Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
Druckhaltende Ausrüstungsteile

Keiner EAC Zertifizierung gemäß TR ZU 032/2013 unterliegen:

Magistral- und Rohrleitungen
Ausrüstung für den Einsatz im Bereich der Kernenergie
Ausrüstung für den Einsatz auf See- und Binnenschiffen
Bestandsteile von Anlagen (z.B. Gehäuse von Pumpen, Turbinen oder Kompressoren)
Bremsanlagen von Schienenfahrzeugen
Behälter für den Einsatz auf Flugzeugen
Medizinische einzelne Druckkammern
Gehäuse von Hochspannungsausrüstung
Nicht metallische biegsame Behälter
Behälter für Sprudelwasser
Gasverteilungsnetze
Rüstungsgüter
Schalldämpfer
Sprühgeräte

Mehr Informationen über EAC Zertifizierung von Druckgeräten finden Sie hier: https://www.inorms.de/eac-zertifikat-fuer-druckgeraete

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung: https://www.inorms.de/kontakt

Inorms ist Ihr Ansprechpartner für die EAC Zertifizierung. Durch unsere Tätigkeit ermöglichen wir eine unkomplizierte Abwicklung der Exporte, welche eine Umsatzsteigerung in den eurasischen Märkten begünstigt. Unsere Kunden haben unterschiedliche Produkte und gehören diversen Branchen an. Das eine haben sie aber gemein, sie genießen den Service von Inorms.

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