Ansteckungsgefährliche Stoffe – was ist das im Gefahrgutrecht?

Gefahrgutschulungen auch für Ärzt*innen in Praxen und Kliniken, Labormitarbeiter*innen und Veterinärmediziner*innen!

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Ansteckungsgefährliche Stoffe – was ist das im Gefahrgutrecht?

In den letzten Wochen und Monaten ist das Thema „Gesundheit“ so präsent wie noch nie in den Medien und Köpfen aller. Geänderte Richtlinien stehen fast täglich auf der Tagesordnung. Und auch im Bereich Gefahrgut gibt es Fragestellungen zum Transport ansteckungsgefährlicher Stoffe. Wie sind Proben mit Verdacht auf das Coronavirus zu versenden und wie werden ansteckungsgefährliche Stoffe allgemein gefahrgutrechtlich eingestuft?

Ansteckungsgefährliche Stoffe müssen in die Unterklasse 6.2 eingestuft werden und sind somit beim Transport Gefahrgut. Hierbei werden diese einer von fünf UN Nummern zugeordnet:

UN 2814 Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen
UN 2900 Ansteckungsgefährlicher Stoff, nur gefährlich für Tiere
UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g.
UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B

Neue UN Nummer: UN 3549 Medizinische Abfälle Kategorie A, gefährlich für Menschen, fest oder Medizinische Abfälle Kategorie A, nur gefährlich für Tiere, fest
Je nach Ansteckungspotential müssen konkrete Verpackungs- und Beförderungsrichtlinien eingehalten werden, die den Gefahrgutrichtlinien zu entnehmen sind.

Wie werden nun Proben mir Verdacht auf das Coronavirus versendet?

Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts finden Sie folgende Information: „Klinische Proben von Verdachtsfällen zum Nachweis von SARS-CoV-2 sind als „Biologischer Stoff, Kategorie B“ der UN-Nr. 3373 zuzuordnen und nach Maßgabe der Verpackungsanweisung P650 zu verpacken.“

Die Klassifizierung eines potentiell ansteckenden Stoffs erfolgt je nach Ansteckungsgefahr:

1.Kategorie A Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der in einer solchen Form befördert wird, dass er bei einer Exposition bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen kann (Definition aus der Gefahrgutrichtlinie ADR).
Hierbei wird entweder die UN 2814 oder die UN 2900 zugeteilt.

2.Kategorie B Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der den Kriterien für eine Aufnahme in Kategorie A nicht entspricht.
Hierbei wird die UN 3373 zugeteilt (siehe z.B. Proben mit Verdacht von SARS-CoV-2)

3.Freistellungen Stoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen.

Beispiele für die jeweiligen UN Nummern:

UN 2814: Ebola-Virus, Gelbfieber-Virus (nur Kulturen), Tollwut-Virus (nur Kulturen)
UN 2900: klassisches Schweinefieber-Virus (nur Kulturen), Ziegenpocken-Virus (nur Kulturen)
UN 3373: Proben mit Verdacht von SARS-CoV-2, Proben mit Influenza-Verdacht
Die SAFETY Training Plus GmbH bietet Gefahrgut Schulungen und Beratung für jegliche Gefahrgüter über alle Verkehrsträger an. Für Gefahrgut der Unterklasse 6.2 gibt es ein Spezialtraining IATA-DGR (Lufttransport) für den Versand UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B gemeinsam mit UN 1845 Trockeneis.
Mehr dazu finden Sie auf: www.safetytrainingplus.com

Versand von Patientenproben

Je nach Ansteckungspotential wird eine Patientenprobe Kategorie A, Kategorie B oder der Freistellung zugeordnet.
Befinden sich Krankheitserreger in der Probe?
Lautet hierbei die Antwort des Fachpersonals (z.B. Arzt/Ärztin) nein oder vermutlich nein, kann die Probe freigestellt werden.
Lautet die Antwort ja, wird je nach Erreger und Ansteckungspotential die Probe der Kategorie A bzw. der Kategorie B zugewiesen.

Proben der Kategorie A müssen nach Maßgabe der Verpackungsanweisung P 620 verpackt werden. Es ist nicht erlaubt, diese Proben per Post zu versenden, sondern es muss ein spezialisierter Gefahrguttransport organisieret werden. Weiterhin ist für den Versand dieser Proben (mit Ausnahme von tierischen Stoffen) ein Sicherungsplan vorgeschrieben, der eingeführt und angewendet werden muss.

In P 620 ist zum Beispiel festgelegt, dass Verpackungen aus Innenverpackung und Außenverpackung bestehen. Hierbei werden Proben zunächst in

(i)ein flüssigkeitsdichtes Primärgefäß
(ii)eine flüssigkeitsdichte Sekundärverpackung
(iii)mit saugfähigem Material zwischen Primär- und Sekundärverpackung (für die Aufnahme des gesamten Inhalts ausreichende Menge)

eingesetzt. Es muss eine starre, bauartgeprüfte Außenverpackung verwendet werden.

Proben der Kategorie B sind weniger ansteckungsgefährlich als Proben der Kategorie A. Dementsprechend sind die Verpackungs- und Transportvorschriften etwas erleichtert.

Als Verpackungsanweisung wird die P 650 angewendet. Diese besagt, dass die Verpackung aus mindestens drei Teilen bestehen muss: Primärgefäß, Sekundärverpackung und Außenverpackung.

Ebenso regeln die Gefahrgutrichtlinien im Detail die richtige Kennzeichnung und Markierung, sowie bestimmte Anwendungen, z.B. gekühlte Proben und den Einsatz von Trockeneis.

Möchten Sie mehr zum Versand von Patientenproben erfahren?

Die SAFETY Training Plus GmbH bietet Gefahrgut Schulungen und Beratung für jegliche Gefahrgüter über alle Verkehrsträger an. Für Gefahrgut der Unterklasse 6.2 gibt es ein Spezialtraining IATA-DGR (Lufttransport) für den Versand UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B gemeinsam mit UN 1845 Trockeneis.

Versand per Luftverkehr – Gefahrgut Online Training IATA-DGR

Sind Sie medizinisches Personal und möchten Patientenproben per Luft verschicken? Die Gefahrgutrichtlinien schreiben genaue Anweisungen für das Verpacken und Versenden von ansteckungsgefährlichen Stoffen vor.
Die SAFETY Training Plus GmbH bietet ein IATA-DGR Gefahrgut Online Training für den Versand von UN 3373 mit Trockeneis an.

Der Fokus des Gefahrgut Online Trainings liegt hierbei auf klinischen Proben, die der UN Nummer 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B zugeordnet sind und nach Maßgabe der Verpackungsanweisung P650 verpackt und versendet werden müssen.
Hier ein Überblick der Inhalte des Online Trainings, die sich am Aufbau der Gefahrgutvorschriften IATA-DGR orientieren:

1.Allgemeine Philosophie
2.Begrenzungen
3.Klassifizierung
4.Gefahrgutliste
5.Verpackungsanforderungen
6.Verpackungsspezifikation
7.Markierung und Kennzeichnung
8.Dokumentation
9.Verfahren bei Notfällen

Wussten Sie z.B. das Folgende?

Die Verpackung muss aus 3 Komponenten bestehen – Primär-, Sekundär- und Außenverpackung.
Die fertig gepackten und verschlossenen Versandstücke sind als „Biologischer Stoff, Kategorie B“ und „UN 3373“ in Raute zu kennzeichnen. Die Angabe der Telefonnummer einer verantwortlichen Person sollte ebenfalls auf dem Versandstück angebracht werden.

Dieser Grundkurs Versender Unterklasse 6.2 (PK1) beruht auf der IATA-DGR / ICAO T.I. und ist vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Deutschland anerkannt.

Nach der Bearbeitung aller Abschnitte, werden Sie für den LBA Abschlusstest Bogen A freigeschaltet. Bei Bestehen erhalten Sie ein LBA anerkanntes Zertifikat. Bei Nichtbestehen haben Sie die Möglichkeit, alle Abschnitte erneut zu bearbeiten und den Abschlusstest Bogen B zu beantworten. Sollten Sie diesen ebenfalls nicht bestehen, müssen Sie ein Präsenztraining absolvieren.

Das Zertifikat ist 24 Monate gültig.

Das Gefahrgut Online Training kann bequem zeit- und ortsunabhängig absolviert werden. Besuchen Sie unsere Website unter: www.safetytrainingplus.com

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Als ein in der D|A|CH-Region ansässiges Trainings- und Beratungsunternehmen, SAFETY Training Plus GmbH, stehen wir für das Management und den Transport gefährlicher Güter, welche zu 100% sicher für Mensch und Umwelt durchgeführt werden sollen. Dies erreichen wir durch innovative Schulungskonzepte, Beratung und Unterstützung für alle am Gefahrgut-Prozess beteiligten Personen und Unternehmen. Mit unseren Anerkennungen durch die deutschen, österreichischen und schweizerischen Behörden garantieren wir eine rechtskonforme Beratung, Unterstützung und Ausbildung.

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