Licht-Flicker und Stroboskop-Effekte: Ökodesign-Verordnung (EU) schafft verbindliche Grenzwerte.

Oldenburg – Bislang gab es kein einheitliches Regelwerk für Lichtquellen, das ändert sich zum 1. September 2021. Ab diesem Zeitpunkt müssen neu eingeführte Leuchtmittel bestimmte Grenzwerte unter anderem im Bereich Flicker einhalten. Die Flicker-Parameter zur Bewertung der kurzzeitigen Wahrnehmbarkeit dürfen dann einen PstLM-Wert von 1,0 nicht überschreiten, beim Stroboskop-Effekt-Parameter gilt ein maximaler SVM-Wert von 0,4. Grund hierfür ist das Inkrafttreten der neuen Ökodesign-Richtlinie (EU) 2019/2020.

Wozu eine neue Ökodesign-Richtlinie?
In der Europäischen Union existierten bisher viele Regelungen und Verordnungen für Leuchtmittel. Diese bestehenden Bestimmungen hat die Europäische Kommission in die neue Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 integriert und so ein einheitliches Regelwerk geschaffen. Sie enthält Regelungen zu allen relevanten Beleuchtungstechnologien. Schwerpunkte sind unter anderem strengere Anforderungen an die Energieeffizienz, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Lichtquellen. Aber auch im Bereich Flicker gibt es Neuerungen: Mit der neuen Ökodesign-Verordnung gehen verbindliche Grenzwerte und ein standardisiertes Messverfahren für den europäischen Markt einher. Zudem verpflichtet sie Hersteller, Angaben zur Lichtwelligkeit ihrer Produkte zu machen.

Was bedeuten die Messgröße Pst LM und SVM?
Der Fokus der neuen Ökodesign-Verordnung liegt nicht nur auf Beleuchtungsqualität, Energieeinsparung und Umweltverträglichkeit, sondern auch auf den Auswirkungen von Beleuchtung auf den Menschen – Stichwort schonende Beleuchtung. Optimale Beleuchtungsstärke und hohe Lichtqualität sind die Kernpunkte einer professionellen Lichtplanung. Das sorgt für Arbeitssicherheit und -gesundheit, optimale Sehleistung und besten Sehkomfort für den Menschen. Unangenehm für das menschliche Auge wird es, wenn LED-Chips mit kurzen Ein- und Ausschaltzyklen flackerndes oder flimmerndes Licht erzeugen. Der Begriff Flicker beschreibt zeitliche Schwankungen der Helligkeit (Leuchtdichte). Die in der neuen Verordnung verwendete Messgröße für das Flimmern ist der genormte Parameter Pst LM (st = Kurzzeit, LM = Lichtflimmer-Messmethode). Der Wert Pst LM = 1 bedeutet, dass ein durchschnittlicher Beobachter das Flimmern mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent erkennt. Als Messgröße für den Stroboskop-Effekt in der neuen Ökodesign-Richtlinie findet die genormte Größe SVM (Stroboscopic Visibility Measure) Verwendung. Dabei bezeichnet SVM = 1 die Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen Beobachter, betrachtet wird der Frequenzbereich von 80 bis 2000 Hz.

Was bedeuten Flicker und Stroboskop-Effekt?
Ein hoher Flicker kann einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben, auch im nicht wahrnehmbaren Frequenzbereich. Flimmerndes und flackerndes Licht kann zu gesundheitlichen Beschwerden wie Kopf- und Augenschmerzen, Müdigkeit, Nervosität, Migräne oder verminderter Sehleistung führen und sogar Epilepsie begünstigen. Aber auch auf Geräte und Maschinen wie etwa Barcode-Scanner, Film- und Überwachungskameras kann Flicker einen negativen Einfluss haben. Gefährliche Nebenwirkungen sind auch durch den stroboskopischen Effekt möglich. Der Stroboskop-Effekt ist eine Bewegungstäuschung. Bei gleichen Frequenzen von Licht und Objekt besteht die Gefahr, dass das Objekt – zum Beispiel eine Maschine in der Produktion – wirkt, als ob es stillsteht, da für unsere Wahrnehmung eine Reihe von Standbildern erzeugt wird. Damit hat die Lichtqualität auch eine hohe Relevanz für die Sicherheit am Maschinenarbeitsplatz. Sie vermeidet außerdem lichtbedingte Müdigkeit, Irritationen und Kopfschmerzen. Mit der neuen Ökodesign-Richtlinie dürfen künftig Flicker-Parameter zur Bewertung der kurzzeitigen Wahrnehmbarkeit einen PstLM-Wert von 1,0 und die Stroboskop-Effekt-Parameter einen maximalen SVM-Wert von 0,4 nicht überschreiten.

Was bedeuten die Neuerungen für die Lichtbranche?
Auf viele Hersteller kommt durch die neue Ökodesign-Verordnung eine Herausforderung zu, da sie sich auf striktere Bestimmungen einstellen und einige Leuchtmittel nicht mehr in den Verkehr bringen dürfen. Die Deutsche Lichtmiete ist hier einen Schritt voraus, gesunde und sichere Beleuchtung ist seit jeher ein wichtiges Qualitätsmerkmal der unternehmenseigenen Marke concept light®. „Die Produkte erfüllen schon heute die neue Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 bezüglich des vorgegebenen Flicker-Werts. Die flimmer- und flackerfreie Beleuchtung wird bei den concept light® Produkten durch eine VDE Zertifizierung nachgewiesen. Das Regelwerk macht nun verpflichtend, was für uns bereits Standard ist“, erklärt Christian Haupt, Bereich Forschung & Entwicklung bei der Deutschen Lichtmiete. Auch in puncto Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit ist das komplette Spektrum der concept light® Leuchten konform mit den neuen Regularien.

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Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe mit Sitz in Oldenburg (Oldb.) ist die Nummer Eins für Light as a Service (LaaS) in Europa. Spezialisiert auf die Herstellung und Vermietung hochwertiger, energie- und kosteneffizienter LED-Beleuchtung, entwickelt die Deutsche Lichtmiete mit über 100 Mitarbeitern an acht Standorten zukunftsweisende Lösungen für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Kommunen, Pflegeheime und Kliniken. Als Full-Service-Anbieter und Vollsortimenter übernimmt das Unternehmen für seine Kunden die gesamte Projektsteuerung und -umsetzung, von der Lichtplanung inkl. Produktwahl bis zur Installation und Wartung. Die langlebigen, austausch- und recycelbaren LED-Leuchten sparen Strom und CO2, erfüllen höchste Qualitäts- und Industriestandards und sind über ihre modulare Bauweise flexibel änderbar und upgradefähig. Kooperationen u.a. mit LED-Weltmarktführer Nichia und global agierenden Leuchtenherstellern ermöglichen ein umfassendes Produkt- und Leistungsportfolio. Das innovative, nachhaltige Geschäftsmodell der Deutschen Lichtmiete wurde mehrfach ausgezeichnet und von unabhängigen Institutionen zertifiziert.

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