Autoverkauf leicht gemacht: 8 Tipps zum Gabrauchtwagen Verkauf

1. Achtung bei Autoverkauf

Ein Autoverkauf ist für die meisten nichts Alltägliches und es können unter anderem durch Unkenntnis der gesetzlichen Lage juristische Probleme der Haftung entstehen – oder man erzielt schlichtweg keinen angemessenen Preis.

Schnell schätzt man den Wert seines Autos zu hoch oder niedrig ein oder vertraut womöglich fliegenden Händler, die mit einem Kärtchen unter der Windschutzscheibe den Kauf anpreisen und die stets viel zu niedrige Erlöse bieten.

Ebenso können gewiefte, meist gewerbliche Ankäufer geschickt den Zustand Ihres Autos negativ darstellen und dergestalt den Preis massiv drücken.

Um sich vor dergleichen Undingbarkeiten zu schützen und den Höchstpreis beim Verkauf des gebrauchten Fahrzeuges zu erzielen, gilt es einige Regeln beim Autoverkauf zu beachten!

2. Wert ermitteln

Häufig verfügt man selber nicht über das richtige Riechorgan, um den korrekten Wert seines Fahrzeuges zu erschnüffeln und genau zu beziffern. Da ist man besser beraten, sich in Listen kundzutun oder Vergleichsfahrzeuge mit analogen Spezifikationen auf dem Gebrauchtmarkt zu sichten.

Damit Sie geschwind eine neutrale Aussage hinsichtlich des Wertes Ihres Autos erzielen, bietet die DAT (Deutsche Automobil-Treuhand) einen kostenlosen Bewertungsservice online an – oder aber Sie investieren unter 10 EUR für eine Auskunft über die allgemein anerkannte Schwacke-Liste, die Sie zur Vorlage auch ausdrucken können.

Sie können auch – bei höherpreisigen Fahrzeugen – eine Fahrzeugbewertung von einem Gutachter durchführen lassen. Diese werden gebührenpflichtig zum Beispiel vom DEKRA, TÜV und vom ADAC durchgeführt.

3. Rein ist fein

Es sollte dafür gesorgt werden, dass das Fahrzeug optisch einen optimalen Eindruck macht.

Dafür bietet sich der Vollservice einer Tankstelle oder Waschstraße für rund 100 – 150 EUR an oder aber man beauftragt seine oder des Nachbars Kinder für 20 EUR mit einer gründlichen Komplettreinigung und Politur – man begibt sich damit sicherlich nicht in den Bereich der illegalen Kinderarbeit, sondern erfreut die Kinder mit einem Zusatztaschengeld und bringt Ihnen das Thema Autopflege nahe.

Der Kauf von Politur und Cockpit-Spray oder Polsterreiniger in einem Autozubehörhandel rentiert sich dabei, zumal Sie dann für Ihr neues Auto stets probates Reinigungsmaterial vorrätig haben. Auch eine Motorwäsche mit einem Hochdruckstrahler kann den optischen Eindruck perfektionieren.

Vermeiden Sie jedoch aufdringliche Duftbäume oder andere olfaktorische Verduftungsgründe in Ihrem Fahrzeuges: Der Käufer, der beispielsweise Vanilleduft zutiefst hasst, wird sich in einer Vanillewolke sichtlich unwohl fühlen und könnte den Duft negativ assoziieren: er wird geschwind verduften!

4. Ein gutes Foto betört

Nach der Reinigung und Politur des Autos fertigen Sie eine Serie von Fotos von dem Auto an. Fotografieren Sie dabei auch den Innenraum, die Felgen, den Kofferraum sowie z.B. einige Schäden (Lackschäden, kleine Beulen, etc.) und fragen Sie auch ein anderes Familienmitglied oder Bekannte, welche Fotos das Fahrzeug am vorteilhaftesten darstellen. Man selber hat oft einen verbrämten Blick auf sein Auto und andere können neutraler beurteilen, welches Foto wirklich vorteilhaft abbildet.

Wenn Sie kleine Beulen oder andere Schäden wahrheitsgemäß erwähnen, steigert sich das Vertrauen des potentiellen Käufers in Ihre Aufrichtigkeit und minimiert etwaige Schlaflosigkeit, da Sie nicht das Gewissen plagt.

5. Bestmöglicher Zustand beim Verkauf

Das bedeutet unter anderem, dass eventuelle Schäden am Auto zuvor behoben werden.

Häufig lohnt sich eine ordnungsgemäße Instandsetzung des Fahrzeuges für den Weiterverkauf, insbesondere wenn Sie diese mit Werkstattrechnungen belegen können.

Vergessen Sie nicht, die Vorzüge Ihres Autos in Ihrer Offerte zu nennen, z.B. aus erster Hand, Garagenfahrzeug oder regelmäßige Inspektionen. Nennen Sie die Vorzüge Ihres Fahrzeuges stets zuerst, denn niemand beginnt das Lesen einer Anzeige vom Schluss an.

Vergessen Sie nie, Sonderausstattungen und Extras Ihres Fahrzeuges zu nennen und erwähnen Sie regelmäßige Inspektionen oder den Austausch von Verschleißteilen.

6. Nicht beirren lassen

Setzen Sie generell einen 20 bis 30% höheren Verkaufspreis als Verhandlungsbasis an, als Sie zu erzielen suchen. So erreichen Sie Ihren Wunschverkaufspreis auch mit einem Nachlass und Sie bieten dem Käufer die Option der Preisverhandlung.

Lassen Sie sich von Kaufinteressierten nicht negativ in Bezug auf Ihr Fahrzeug beeinflussen, denn insbesondere „fliegende Händler“ versuchen stets den Kaufpreis immens zu drücken, indem sie nach (nicht vorhandenen) Fehlern suchen oder minimale Schäden künstlich aufbauschen.

Aber richten Sie sich mit Ihrer Preisvorstellung dennoch nach anerkannten Listen, denn keiner zahlt einen utopischen Preis für ein gebrauchtes Auto, nur weil Ihnen dieses Fahrzeug „ans Herz gewachsen ist“. Genauso sollten Sie nicht einem potentiellen Käufer, weil dieser Ihnen ans Herz gewachsen ist, einen Spottpreis offerieren.

7. Fehler beim Privatverkauf vermeiden

Missachten sie keineswegs, irgendwelche Fehler oder Schäden im Kaufvertrag zu nennen, denn auch als Privatverkäufer sind Sie haftbar für wissentlich nicht genannte Schäden. So kann ein nicht (schriftlich) genannter Schaden, z.B. an den Bremsen, bei einer Verunfallung schwerwiegende, juristische Folgen für Sie haben. Und gegebenenfalls ist Ihr Wissen um den Schaden schnell eruierbar, beispielsweise wenn Sie eine Werkstatt darauf aufmerksam gemacht hat oder Sie Bekannten davon erzählt haben.

Sie könnten sich im Zweifelsfall der fahrlässigen Tötung strafbar machen, wenn Sie bekannte technische oder Karosserieschäden nicht beim Verkauf nennen und schriftlich fixieren.

8. Formalia nicht vergessen

Vergessen Sie nicht die Ab- bzw. Ummeldeformalia für Ihr Fahrzeug einzuhalten. Wichtig ist die sichere Abmeldung des Fahrzeuges, denn solange das Fahrzeug auf Ihre Versicherung läuft, müssen Sie im Zweifelsfall für etwaige Schäden aufkommen.

Auch, wenn der Käufer versichert, er melde das Auto sofort um, so kann diesem ein unvorhergesehenes Ereignis davon abhalten und er fährt mit Ihrer Versicherung (versehentlich oder auch beabsichtigt) weiter. Melden Sie Ihr Auto selber ab und bieten Sie ersatzweise Überführungskennzeichen an oder warten, bis der Käufer mit seinen eigenen Kennzeichen kommt.

Musterkaufverträge für Privatpersonen sind frei im Internet downloadbar. Achten Sie darauf, dass es sich um einen Kaufvertrag für Privatpersonen handelt, denn als Gewerblicher müssen Sie zwei Jahre Garantie geben!

Geben Sie den KFZ-Brief erst nach der kompletten Zahlung aus der Hand: Denn, wer den Brief in Händen hält, gilt als Eigentümer des Autos.

Für eine Probefahrt, die nicht verwehrt werden sollte, können Sie auch einen kurzen Vertrag aufsetzen, dass im Falle eines Unfalles der Kaufinteressent für die Selbstbeteiligungs- und Rückstufungskosten aufkommt. Achten Sie stets darauf, sich den Führerschein und Ausweis des Fahrers zeigen zu lassen und begleiten Sie den etwaigen Käufer bei der Probefahrt: So vermeiden Sie möglichen Ärger!

Wir haben uns seit mittlerweile mehr als 25 Jahren auf den Gebrauchtwagenankauf aller Art spezialisiert.

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