Der Gebrauchtwagenverkauf an einen Händler. Was ist beim Autoverkauf an einen Händler zu beachten?
Der Gebrauchtwagenverkauf an einen Autohändler unterscheidet sich grundlegend vom Autoverkauf unter Privatpersonen. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Verkauf an einen Händler zügig abgewickelt werden kann, während sich beim Autoverkauf unter Privatpersonen mit der entsprechenden Geduld eventuell ein etwas besserer Preis erzielen lässt.
Der ungefähre Wert des Gebrauchtwagens sollte bekannt sein
Der Wert des Gebrauchtwagens lässt sich am leichtesten online ermitteln. Auf entsprechenden Bewertungsseiten wird nach Eingabe der Fahrzeugparameter der Wert des Fahrzeugs ausgeworfen. Darüber hinaus lässt sich beim Vergleich mit online inserierten – dem eigenen Gebrauchten entsprechenden – Fahrzeugen ein gutes Gefühl für den Wert des eigenen Gebrauchten ermitteln.
Die Ankaufuntersuchung durch einen seriösen Autohändler
Um nun den Autoverkauf an einen Autohändler in die Wege zu leiten, sollte ein seriöser Händler kontaktiert werden. Ein solcher lässt sich beispielsweise leicht an einem Verzicht auf Sachmängelhaftung erkennen. Bei einem Anruf wird man schnell feststellen, ob eine Vertrauensbasis vorhanden ist. Nun bestehen je nach Händler mehrere Optionen, den Kauf abzuwickeln: Entweder fährt der Verkäufer zum Händler seiner Wahl oder er bittet ihn, seinerseits das Fahrzeug vor Ort aufzusuchen, was insbesondere bei nicht fahrbereiten Gebrauchtwagen von Vorteil sein kann. Der Autohändler wird das Fahrzeug, das für den Gebrauchtwagenverkauf angeboten wird, zunächst auf Herz und Nieren prüfen. Für diese Ankaufuntersuchung, die nur wenige Minuten in Anspruch nimmt, sollte der Besitzer des Fahrzeugs alle notwendigen Fahrzeugpapiere sowie Checkheft und aktuelle Werkstattrechnungen bereithalten. Es fließen sowohl äußere Kriterien als auch der technische Zustand des Fahrzeugs in die Bewertung ein.
Der Händler unterbreitet sein Angebot: Worauf kommt es jetzt an?
Sobald die Ankaufuntersuchung abgeschlossen ist, gibt der Autohändler sein Angebot für den Autoverkauf ab. Ist der Besitzer mit dem Ankaufpreis einverstanden, weil er sich mit seinen eigenen Wert-Recherchen deckt, wird der Kaufvertrag aufgesetzt. Hierbei sollte noch einmal darauf geachtet werden, dass der Verzicht auf Sachmängelhaftung eingetragen wurde. Außerdem muss mit dem Händler ein Datum für die Abmeldung des Fahrzeugs schriftlich fixiert werden, sofern es im angemeldeten Zustand verkauft wird. Anschließend wechseln der Kaufpreis in Form einer Barzahlung sowie das Fahrzeug den Besitzer und schon ist der Autoverkauf perfekt.
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