Gutachten Prof. Dr. Ulrike Kämmerer zum Antigennachweis von SARS-CoV-2

sowie Bewertung der Eignung eines RT-qcPCR-Nachweises zur Infektiosität von Personen für SARS-CoV-2 mit kurzer juristischer Stellungnahme

Mit einer ungeheuren Anzahl von sogenannten Antigen-Schnelltests sowie PCR-Tests werden in Schulen, Arbeitsstätten, Krankenhäusern aber auch in öffentlichen Testzentren usw. massenweise Testungen durchgeführt, um das SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen und daraus entsprechende Folgen für den Einzelnen abzuleiten. Aber nicht nur das. Sämtliche bislang ergangenen Maßnahmen der Bundesregierung und der einzelnen Länder stützen sich auf diese Tests, die für den Nachweis eines solchen Virus schlichtweg unbrauchbar sind.
In der Anlage überlassen wir ein Gutachten zum Antigen-Schnelltest sowie die Bewertung des PCR-Tests von Frau Ulrike Kämmerer, Professorin an der Uniklinik Würzburg, die festgestellt hat, dass die in Massentests eingesetzten Antigen-Schnelltests keinerlei Aussage treffen können über eine Infektiosität, da mit diesen Tests lediglich Protein-Bestandteile nachgewiesen werden können ohne jeglichen Zusammenhang mit einem intakten, vermehrungsfähigen Virus. Um eine solche Infektiosität nachweisen zu können, müsste vielmehr der jeweils durchgeführte Test INDIVIDUELL mit einer Anzüchtbarkeit von Viren aus der Testprobe nachgewiesen werden, was ja ganz offensichtlich nicht erfolgt (und auch nicht leistbar wäre). Außerdem bedingt die geringe Spezifität eine enorm hohe Rate an falschen Test, v.a. falsch positiven Tests.
Man halte sich vor Augen, dass auf diese unbrauchbaren Tests Maßnahmen mit erheblichen Folgen für die Betroffenen gestützt werden, die einen enormen Einschnitt in die Grundrechte des Einzelnen bedeuten, wie etwas Quarantäne, Schulschließungen etc. Von der erheblichen Gesundheitsgefährdung, die von diesen Tests ausgehen, die keinesfalls verhältnismäßig ist, wenn man die Nutzlosigkeit dieser Tests beachtet, mal ganz abgesehen. Hinzu kommt, dass massenweise Müllberge produziert werden. Aus diesem Grund ist die Testung mit den sogenannten Schnelltests sofort einzustellen.
Aber auch der sogenannte PCR-Test kommt nicht viel besser weg. Professorin Kämmerer legt in ihrem Gutachten unter Punkt 1.3. detailliert dar, weswegen auch der RT-qPRC-Nachweis kein zuverlässiges (und auch kein zugelassenes) Diagnostikmittel ist, um ein infektiöses (also replikationsfähiges) SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen. Dabei stellt sie fest, dass dieser Test schon generell aufgrund der methodischen Vorgänge keine intakten, vermehrungsfähigen (also infektiösen) Viren nachweisen kann, sondern ausschließlich Nukleinsäure des gesuchten Abschnitts. Auch spielt der CT-Wert eine entscheidende Bedeutung. Hier wird im Gutachten darauf hingewiesen, dass alle CT-Werte höher als 30 nicht mehr zur Beurteilung herangezogen werden können, ob die Person, von der die Probe gezogen wurde, infektiös ist oder nicht. Laut britischen Studien ist sogar ein Wert größer 25 nicht mehr aussagekräftig. Der bislang zugrunde gelegte CT-Wert von weit über 30 (meist 40-45) hat also keinerlei Aussagekraft betreffend einer Infektiosität mehr.
Zur Testung asymptomatischer Menschen anhand eines Nasen-Rachenabstrichs, wie er massenwiese unkritisch und oft von nicht medizinischem Personal OHNE Anamnese- und Symptomerhebung bei den Getesteten erfolgt, ist die eingesetzte RT-qPCRT nicht tauglich, eine Infektion und vor allem die Infektiosität mit SARS-CoC-2 zu erkennen.
Aber genau auf diese Tests, die weder eine Infektion, noch eine Infektiosität aussagen, stützt die Regierung seit nunmehr fast 2 Jahren sämtliche Maßnahmen zur Bekämpfung einer nicht nachweisbaren Infektion und somit einer nicht vorhandenen Pandemie. Grundrechtsbeschneidungen, Gesundheitseingriffe, Verletzung der Menschenrechte, Schulschließungen, Lockdown, 3G am Arbeitsplatz, 2G-Regeln usw. usf. All dies wird gestützt auf einen Test, der weder ein Corona-Virus nachweisen kann geschweige denn eine Aussage darüber treffen kann, ob ein Mensch einen anderen anstecken kann. Dies ist der Regierung auch bekannt und zwar bereits von Beginn an. Die Maßnahmen sind rechtswidrig und vor allem verfassungswidrig und somit umgehend aufzuheben. Dies hat im Übrigen nicht nur der Erfinder des PCR-Tests Robert Malone bereits mehrfach festgestellt, sondern auch Dr. Drosten und nicht zuletzt hat dies Dr. Fauci im amerikanischen Fernsehen am 30.12.2021 zugegeben. Es ist skandalös. Die Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen.

Quelle: https://afaev.de/gutachten-prof-dr-ulrike-kaemmerer-zum-antigennachweis-von-sars-cov-2-mittels-schnelltest-sowie-bewertung-der-eignung-eines-rt-qcpcr-nachweises-zur-infektiositaet-von-personen-fuer-sars-cov-2-mit-ku/

Wir sind ein Verein von unabhängigen Anwälten & Juristen die sich zum Zwecke der Förderung des demokratischen Staatswesens vernetzt hat. Dabei dient die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes der BRD als ausschließlicher Maßstab für unser Wirken.

Firmenkontakt
Anwälte für Aufklärung e.V
Alexander Christ
Hochenzollerndamm 112
14199 Berlin
01773736565
kontakt@anwaeltefueraufklaerung.org
http://www.afaev.de

Pressekontakt
Anwälte für Aufklärung e.V
Alexander Christ
Hochenzollerndamm 112
14199 Berlin
01773736565
media@anwaeltefueraufklaerung.org
https://afaev.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Gutachten Prof. Dr. Ulrike Kämmerer zum Antigennachweis von SARS-CoV-2