Vorsicht PING-Anruf! – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Wie sich Verbraucher vor der Abzocke schützen können

Das Handy klingelt, auf dem Display erscheint eine unbekannte Rufnummer, nach nur einem Klingeln ist der Anruf vorbei: Hierbei handelt es sich um einen sogenannten PING-Anruf. Wer zurückruft, muss mit hohen Kosten rechnen. Denn hinter den Lock-Anrufen stecken Betrüger. Wie die Abzocke funktioniert und wie Verbraucher dagegen vorgehen können, erklärt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Teure Betrugsmasche

Das Ziel von PING-Anrufen ist es, den Gesprächspartner möglichst lange in der Leitung zu halten, beispielsweise durch Warteschleifen, Bandansagen oder ein Verkaufsgespräch. „Pro Minute kostet das den Anrufer viel Geld“, warnt Michaela Rassat. Die Kosten werden über den Mobilfunk- oder Festnetzanbieter abgerechnet. Allerdings hat die Bundesnetzagentur angeordnet (§ 123 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz), dass Netzbetreiber und Mobilfunkanbieter bei einigen internationalen Vorwahlen zur Warnung eine Preisansage schalten müssen – diese Regelung gilt allerdings zunächst nur noch bis 1. März 2022.

Bevor es zu spät ist: PING-Anrufe erkennen

Handybesitzer sollten stutzig werden, wenn es nur einmal klingelt. Nehmen sie den Anruf an, ist die Leitung tot oder der Anrufer legt auf, um so einen Rückruf zu erreichen. Weiteres Warnzeichen: Die Rufnummer hat meist eine ausländische Vorwahl. Diese kann durchaus einer deutschen Ortsvorwahl ähneln. Daher der Rat der ERGO Juristin: „Unbekannte Rufnummern genau prüfen. Wer niemanden kennt, der sich in dem Land mit der angezeigten Vorwahl aufhält, sollte auf keinen Fall den Anruf annehmen oder zurückrufen!“ Übrigens: Häufig sitzen die Betrüger selbst in Deutschland, denn die angezeigten Rufnummern lassen sich frei programmieren.

Wie reagieren?

Wer dennoch Opfer eines PING-Anrufs geworden ist, dem rät die Expertin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, folgendes zu tun:
-So schnell wie möglich auflegen.
-Die Uhrzeit und Länge des Anrufs notieren.
-Prüfen, ob die Nummer auf der Verbotsliste der Bundesnetzagentur steht und diese sonst gegebenenfalls melden. Das funktioniert über ein entsprechendes Formular auf der Webseite.
– Ist die Nummer bereits gelistet, besteht ein sogenanntes Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot. Betroffene können dann die Kosten schriftlich beim Mobilfunkanbieter unter Berufung auf das Verbot reklamieren. Wichtig dabei ist die Angabe des Zeitpunktes des Anrufes.
Sollte die Rufnummer noch nicht auf der Verbotsliste stehen, empfiehlt die Rechtsexpertin, den Telefonanbieter trotzdem wegen einer Kostenerstattung zu kontaktieren. Unter Umständen zeigt sich dieser kulant.

Vorbeugende Schutzmaßnahme: Nummern sperren

Wer auf der sicheren Seite sein will, kann bestimmte Rufnummern blockieren, zum Beispiel die Nummern der Verbotsliste. Das funktioniert in den Einstellungen des Telefons oder Handys.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.809

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