Mausefalle mit Umweltzeichen „Blauer Engel“
St. Gallen, 08.02.2022. „Aus die Maus!“ heißt es nun für alle die von Mäuseplagen genug haben. Denn mit der Mausefalle PRO SuperCat des Schweizer Qualitätsunternehmen SWISSINNO können die unliebsamen Nager wirksam und tierschutzgerecht in kürzester Zeit beseitigt werden. Das bestätigt auch das deutsche Umwelt Bundesamt und zeichnet die Mausefalle PRO SuperCat mit dem Umweltzeichen, „Blauer Engel“, aus. Um dies zu erreichen wurde die Falle umfangreich geprüft und als geeignetes Produkt für eine nachhaltige Schädlingsbekämpfung die sich im Einsatz bewährt, höchsten Anforderungen entspricht und dabei auf Chemikalien verzichtet, eingestuft.
Für den Erhalt des Umweltzeichens „Blauer Engel“ und die Einstufung der Mausefalle in die Kategorie „tierschutzgerecht“ müssen strenge Kriterien erfüllt werden. Hierzu zählen die Attraktivität der Mausefalle, die tierschutzgerechte Wirkweise und die Wirksamkeit. In sämtlichen Bereichen konnte die PRO SuperCat klar überzeugen.
Wie zuverlässig lockt die Mausefalle Mäuse an?
Die Attraktivität einer Mausefalle ergibt sich dadurch wie viele Mäuse die Falle innerhalb von maximal 7 Tagen besuchen. Für den Erhalt des „blauen Engels“ müssen mindestens 90% aller Mäuse die Falle aufsuchen. In dieser Kategorie erreicht die Mausefalle PRO SuperCat stolze 100%. Sämtliche Mäuse haben die Falle also besucht. Das ist kein Zufall, denn der eingesetzte Naturköder, ohne Zusatz von Chemikalien, ist einfach unwiderstehlich für Mäuse und lockt diese zuverlässig an.
Wie schnell und tierschutzgerecht kann die Mausefalle töten?
Damit eine Falle das Prädikat „tierschutzgerecht“ erhält, muss diese mindestens 80% aller angelockten Mäuse innerhalb von 30 bis 60 Sekunden töten. Dank des starken Schlagmechanismus und des patentierten „easy catch system“ kann die Mausefalle PRO SuperCat auch in dieser Kategorie brillieren. 83% aller Mäuse waren in weniger als 30 Sekunden tot, 91% in weniger als 60 Sekunden. Dies liegt daran, dass die Falle nur dann ausgelöst wird, wenn die Maus perfekt in Position ist und beim Anfressen des Köders ihren Kopf hebt. Damit ist ein schneller Schlag ins Genick garantiert und unnötiges Leiden und Fehlfänge werden verhindert.
Kann ein Mäusebefall mit einer Mausefalle erfolgreich beseitigt werden?
Um die Wirksamkeit der Mausefalle zu bestätigen muss diese 90% der vorhanden Mäusepopulation beseitigen. Hierfür wird eine Feldstudie mit einem Hausmausbefall mittlerer Größe (14 Mäuse) durchgeführt. Der Rückgang, welcher dank dem Einsatz der Mausefalle PRO SuperCat, verzeichnet worden ist, beträgt 100%. Somit konnte die Falle sämtliche Mäuse erfolgreich fangen und töten. Für einen durchschnittlichen Mausbefall reicht also der Einsatz einer einzelnen Mausefalle bereits aus und es Bedarf keinen zusätzlichen Hilfsmitteln. Wichtig ist hierbei der korrekte Einsatz der Falle und die regelmäßige Kontrolle. Bei starkem Mäusebefall empfiehlt sich die Aufstellung zusätzlicher Fallen.
Mäusebekämpfung auf höchstem Niveau
Die Vorteile einer Mausefalle mit der Auszeichnung „Blauer Engel“ liegen also klar auf der Hand. Im Gegensatz zu anderen Produkten sind diese wesentlich effizienter, tiergerechter und wirksamer. Für SWISSINNO ist dies ein weiteres Indiz, dass der Fokus des Unternehmens auf die Erforschung und Entwicklung nachhaltiger Methoden zur Schädlingsbekämpfung langfristigen Erfolg ermöglicht. Durch Produkte wie der Mausefalle PRO SuperCat setzt man somit neue Standards und entspricht den Erwartung der Kunden.
Das innovative Schweizer Unternehmen SWISSINNO SOLUTIONS AG setzt neue Maßstäbe in der Schädlingsbekämpfung. Durch globale Zusammenarbeit und die Einhaltung von höchsten Tierschutz-Standards, werden so Fallen konzipiert die möglichst effizient und artgerecht sind.
Firmenkontakt
SWISSINNO Solutions AG
Gabriel Le Laidier
ROSENBERGSTRASSE 22
9000 St. Gallen
+41-71-223 4016
seo-de@swissinno.com
https://www.swissinno.com
Pressekontakt
SWISSINNO
Gabriel Le Laidier
ROSENBERGSTRASSE 22
9000 St. Gallen
+41-71-223 4016
seo-de@swissinno.com
http://www.swissinno.com
Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.