Sind Preiserhöhungsforderungen von Produzenten und Lieferanten gerechtfertigt?
Die Prognose für das aktuelle Jahr klingt nicht verheißungsvoll. Die Corona-Pandemie und die Ungewissheit über deren zukünftigen Verlauf werden auch 2022 die Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten bestimmen. Aller Voraussicht nach hemmen hohe Rohstoffpreise und Energiekosten die Gewinnerwartung der Unternehmen erheblich. Produzenten geben Preiserhöhungen an ihre Abnehmer weiter. Aber sind die geforderten Preiserhöhungsforderungen der Produzenten bzw. Lieferanten auch gerechtfertigt? Oder steht die Anhebung in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Verteuerung?
Wir rechnen gerne für Sie nach.
Sollten Sie sich einer Preiserhöhungsforderung gegenübersehen, erstellen wir Ihnen gerne eine transparente und umfassende Produktkostenanalyse für Ihre Produkte. Wir beschäftigen Fertigungsspezialisten und Kostenanalytiker und sind in der Lage Produktkosten nahezu jedes Produkts zu kalkulieren.
Allein in der Pandemiezeit führten wir mehr als 300 Projekte zur Überprüfung von Preiserhöhungsforderungen erfolgreich durch. Mit unserer selbst entwickelten Kalkulationssoftware costdata® calculation und den integrierten costdata® market data (weltweiter Marktführer), errechnen wir für Sie, ob Preiserhöhungsforderungen gerechtfertigt sind oder nicht.
Rohmaterialanteil bestimmt die Preissteigerung
Ein Beispiel: Nehmen wir an, das Rohmaterial verteuert sich um 20%.
Wieviel teurer wird dann das fertige Produkt?
Das hängt entscheidend davon ab, wie viel Prozent der Produktgesamtkosten das Rohmaterial ausmacht. Der Anteil bewegt sich je nach Produkt zwischen 20% und 80%, je nach Höhe der Fertigungstiefe. Besteht ein Produkt nur aus einem kostengünstigen Fertigungsschritt, ist der Materialanteil sehr hoch. Sind mehrere komplexe Arbeitsschritte nötig, sinkt der Materialanteil und der Fertigungskostenanteil steigt. Dies bedeutet, dass der Einfluss, den die steigenden Rohstoffkosten auf den Preis eines Produkts ausüben, bei verschiedenen Produkten sehr unterschiedlich hoch ausfällt.
Bestimmung des Materialanteils
Wollen wir kalkulieren, in welcher Dimension eine Preiserhöhung gerechtfertigt ist, wenn sich der Rohmaterialpreis um 20% erhöht, müssen wir den Rohmaterialanteil im betreffenden Produkt analysieren. Wir erstellen einen Kostensplitt und bestimmen die Kostenanteile von Materialkosten, Fertigungskosten und Gemeinkosten.
Mit diesem Cost Breakdown lassen sich die aktuellen, durch die Materialpreiserhöhung bedingten Materialkosten errechnen (Materialgewicht x Materialpreis = Materialkosten). Hat sich an Ihrem Produkt nur der Materialpreis geändert, können Sie an dieser Stelle den gerechtfertigten Produktpreis errechnen, in dem Sie Fertigungskosten und Gemeinkosten hinzuaddieren.
Bestimmung der Fertigungskosten
Wollen Sie den Produktpreis ganz genau bestimmen und auch die Fertigungskosten detailliert betrachten, benötigen Sie eine Expertise in der Produktfertigung. Welche Fertigungsschritte führe ich mit welcher Maschine durch und wie lange dauert die Fertigung eines Teils (Zykluszeit)? Welche Lohnkosten fallen an? Und welche Rüstkosten?
Bestimmung der Gemeinkosten
Fehlt die Bestimmung der Gemeinkosten des Lieferanten. Was kosten also Logistik, Vertrieb, Verwaltung etc.? Wettbewerber setzen zur Berechnung häufig auf pauschale Beaufschlagungen als Prozentwert auf die Herstellkosten. Das führt zu einer Genauigkeit von etwa 80%. Wir greifen in unseren costdata® Marktdaten auf marktgerechte Gemeinkosten der Lieferanten je Kostenstelle bezogen auf Branche, Region und Umsatzgröße zu. Mit unseren Daten liegen wir fast 100 % richtig.
Ihre Anfragen und Anmerkungen sind jederzeit willkommen.
Viele Grüße
Ihr Frank Weinert
Kontakt:
f.weinert@costdata.de
Tel. +49 221 – 93 46 78-0
Die costdata GmbH sorgt mit weltweiten Marktdaten, einer speziell entwickelten Software sowie Beratungsleistungen zu allen Facetten der Produktkostenkalkulation für faktische Transparenz im Cost Engineering.
Mit den Lösungen des Kölner Unternehmens kalkulieren Sie Produktpreise in allen Phasen des Produkt-Lebenszyklus, ermitteln den repräsentativen Marktpreis (Benchmark) und vergleichen ihn mit eigenen Unternehmenszahlen.
Kontakt
Costdata
Thomas Paul
Josef-Lammerting-Allee 10
50933 Köln
+49 221 – 93 46 78-0
t.paul-wilms@costdata.de
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