Freising, 11. März 2022 – Durch die Einigung von Bund und Länder zur Verwendung der Sachbezugskarten als Regionalkarten bei allen Händlern von Kreditkarten-Akzeptanzstellen werden Einzelhändler gestärkt.
Die zum Jahresanfang umgesetzten steuerrechtlichen Nutzungseinschränkungen der Sachbezugskarten stellten für den regionalen Einzelhandel eine Belastung dar. Durch die angedachten bilateralen Akzeptanzverträge zwischen Kartenherausgebern und den einzelnen Händlern wurde der regionale Markt benachteiligt, da Akzeptanzverträge nur mit großen Handelsketten abgeschlossen worden wären. Als Alternative konnten Kartenherausgeber die Prepaid-Karten nur auf einen einzelnen Händler deutschlandweit oder auf eine begrenzte Waren- oder Dienstleistungspalette wie beispielsweise Tankstellen beschränken.
Mit dem kürzlich getroffenen Beschluss des Bundesfinanzministeriums können nun auch Regionalkarten ausgegeben werden, welche aufgrund bestehender Akzeptanzverträge zwischen Kreditkartenunternehmen wie Mastercard oder VISA und den Händlern zugelassen sind.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilt mit, dass „keine unmittelbaren Akzeptanzverträge mit den Händlern abgeschlossen werden müssen, sofern die Voraussetzungen des §8 Abs. 1 S.2 und 3 EStG i. V. m § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG sowie des BMF-Schreibens vom 13. April 2021 (BStBI I 2021, 624) erfüllt sind.“
Dank der Einigung können den Arbeitgebern jetzt auch Sachbezugskarten in Form von Regionalkarten angeboten werden, wodurch Mitarbeiter die monatlich 50 EUR steuerfreien Sachbezüge auch im regionalen Einzelhandel nutzen können. Rechtlich können als Region Gebiete abgegrenzt werden, die einzelne Städte, Landkreise oder sogar bis zu zwei nebeneinanderliegende Postleitzahlenbereiche umfassen. Mit dieser Lösung kann nun auch der von der Corona Pandemie geschwächte regionale Einzelhandel und die Gastronomie unterstützt werden.
Das E-Geld Institut PayCenter, einer der Anbieter von Sachbezugskarten, hat bereits reagiert und bietet bereits Regionalkarten an, die von den Arbeitgebern gerne angenommen werden.
Dr. Peter Schönweitz, Geschäftsführer der PayCenter GmbH: „Der Sachbezug ist ein großartiges Werkzeug, um Arbeitgeberleistungen flexibel und steuerfrei an Arbeitnehmer auszugeben. Mit unserer Regionalkarte können Arbeitnehmer ihre Sachbezüge bei allen Mastercard-Händlern in der eigenen Region ausgeben. Das tut sowohl dem Mitarbeiter als euch dem Einzelhandel gut.“
Bei bis zu 6 Mio. monatlich mit 50EUR aufgeladenen Karten in Deutschland ist mit den Sachbezugskarten ein Umsatz von 300 Mio. Euro zu erwirtschaften.
Der Einzelhandel und die Gastronomie zeigen sich erfreut über die Entwicklung. Bei Gesprächen mit einem lokalen Stuttgarter Feinkostladen erhielt die PayCenter GmbH durchweg positives Feedback zu der nun freigegebenen Einsatzmöglichkeit der Regionalkarte.
Die PayCenter GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes deutschen E-Geld-Institut, das Zahlungsdienste mit Debit Mastercards® und Onlinekonten anbietet, sowie mobile Bezahlverfahren und Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bereitstellt. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden werden mit innovativen und kundenspezifischen Produkten bedient. PayCenter vertreibt Sachbezugskarten an Arbeitgeber in verschiedenen Varianten.
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