Neuaufstellung der Mittelstandsförderung: Der ERP-Förderkredit KMU löst den bisherigen KfW-Unternehmerkredit ab
Quelle: KfW
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die KfW haben zum Beginn des Jahres 2022 die Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen neu aufgestellt:
Kleinen, mittleren Unternehmen und größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm, der sogenannte ERP-Förderkredit KMU, zur Verfügung um zinsgünstig Finanzierungen von Vorhaben im In- und Ausland vorzunehmen sowie für Gründungen und Unternehmensübernahmen:
Das neue Förderprogramm (unterteilt nach Größenordnungen) löst den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm ab. Das KfW Gründerkredit Startgeld bleibt bestehen, ebenso das ERP-Kapital für Gründung.
Der neue ERP-Förderkredit KMU (365/366) bietet allen Unternehmen, die einen Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR haben, nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. EUR zinsgünstige Kredite mit günstigen Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen an.
Für junge Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals günstigere Konditionen.
Zusätzlich eingeführt wird, für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR, der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen, wenn auch beihilfefreien Konditionen.
Der Kredithöchstbetrag beträgt in beiden Programmen 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Abhängig vom Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden.
Die KfW bietet den durchleitenden Banken und Sparkassen die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 %, allerdings für Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern.
Die Programme des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell unter dem Dach des KfW-Sonderprogramms werden bis zu dessen Auslaufen fortgeführt.
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