Experten der ERGO Group informieren
Paul D. aus Cottbus:
Ich lese immer wieder, dass E-Scooter versicherungspflichtig sind. Was genau bedeutet das und betrifft das auch Leih-E-Scooter?
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Damit ein E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt er zunächst eine Straßenzulassung. Wer sich einen eigenen E-Scooter kauft, muss darüber hinaus die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Dafür braucht der Fahrer eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Certificate of Conformity (COC). Diese erhält er entweder direkt beim Hersteller oder über das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Versicherung lässt sich bei einigen Anbietern online abschließen, dann kann es allerdings ein paar Tage dauern, bis das Versicherungskennzeichen per Post geliefert wird. Eine Alternative sind Versicherungsbüros in der Nähe – hier ist es meist möglich, die Plakette direkt mitzunehmen. Diese muss der Fahrer dann an der Rückseite des E-Scooters anbringen. Die Versicherungspflicht gilt natürlich auch für die Leihroller am Straßenrand. Wer einen E-Scooter mietet, muss dafür allerdings nicht extra eine Versicherung abschließen. Die Leihgeräte sind bereits über den Anbieter versichert. Unter Umständen können Kunden allerdings für Schäden am gemieteten Roller haftbar gemacht werden. Außerdem gut zu wissen: Um verkehrssicher zu sein, muss der E-Scooter mit zwei unabhängig voneinander wirkenden Bremsen, einer Lenk- und Haltestange, einer Beleuchtung sowie seitlichen Reflektoren und einer Klingel ausgestattet sein.
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