Heute berichten wir über einen äußerst fragwürdigen Vorgang in Bezug auf die Pressefreiheit im Rathaus der Landeshauptstadt Potsdam, hier in letztendlicher Verantwortung von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD).
Am 23. August 2022 haben Rechtsanwälte der bekannten Medienrechtskanzlei IRLE MOSER aus Berlin, schriftlich den Pressesprecher der Landeshauptstadt Potsdam, Jan Brunzlow, welcher die kommissarische (komm.) Bereichsleitung des Fachbereiches Fachbereich Kommunikation und Partizipation, Bereich Presse und Kommunikation bei Oberbürgermeister Mike Schubert betreuen darf, aufgefordert, Fragen zu Presseanfragen an die Stadt Potsdam, eines Journalisten zu beantworten.
Trotz nachweislich mehrfach schriftlicher Aufforderung haben Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) und sein komm. Bereichsleiter Jan Brunzlow, Fragen aus einer vor Wochen zuvor gestellten Presseanfrage eines Journalisten von DEUTSCHE TAGESZEITUNG, vom 25. Juli 2022, 10. August 2022 und 24. August 2022 bis zum heutigen 28. September 2022 (also nach vollen 65 Tagen, oder eben vollen 9 Wochen, seit dem 25.07 2022) nicht schriftlich beantwortet, hierzu sind Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert und sein komm. Bereichsleiter Jan Brunzlow jedoch gesetzlich verpflichtet.
Dass Fragen von Journalisten durch Behörden beantwortet werden müssen, ergibt sich aus Paragraf 5, Absatz 1 des Brandenburgischen Landespressegesetz (BbgPG), eine wie auch immer geartete Schranke der Verweigerung des Informationsanspruchs gemäß Paragraf 5 Absatz 2, Nr. 4 des Brandenburgischen Landespressegesetzes (BbgPG), gibt es für die Behörde, also das Rathaus der Landeshauptstadt Potsdam sowie den aktuell amtierenden Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) und sein komm. Bereichsleiter Jan Brunzlow, nicht!
Trotz der vorgenannt klaren gesetzlichen Regelung hat das Rathaus Potsdam dann eine Rechtsanwaltskanzlei aus Potsdam beauftragt, die mögliche Verwendung von öffentlichen Geldern durch Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD), zur Zahlung für diese Rechtsanwaltskanzlei, insbesondere mit Blick auf die gesetzliche Regelung zur Auskunftspflicht gegenüber Journalisten, wirft Fragen auf, wurden hier öffentliche Gelder zweckentfremdet?
Das Rathaus der Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere Oberbürgermeister Mike Schubert und sein komm. Bereichsleiter Jan Brunzlow, sind als Behörde zur vollständigen und wahrheitsgetreuen Auskunft verpflichtet, was man im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in der Ausgabe „Neue Juristische Wochenschrift (NJW) aus dem Jahre 2004, 3359“ – hier nachlesen kann: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH%20Bayern&Datum=13.08.2004&Aktenzeichen=7%20CE%2004.1601
Die Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland hat einen hohen Stellenwert, dies ist gesetzlich verankert in Artikel 5, Absatz 1, Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Weder ein großer Umfang der begehrten Informationen der Presse gegenüber Behörden, noch ein hoher Bearbeitungsaufwand stellen eine „das Maß überschreitende Inanspruchnahme im Sinne des Paragraf 5 Absatz 2 Nr. 4 des Brandenburgisches Landespressegesetz (BbgPG) dar und können daher auch nicht verweigert werden.“
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Nordrhein-Westfalen&Datum=07.08.2018&Aktenzeichen=5%20A%20294%2F16
Wie stark die Medien in diktatorisch geführten Ländern in ihrer Arbeitsweise duch Behörden eingeschränkt werden, ist hinlänglich bekannt. Für den Deutschland-Chef von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, ist klar, die heutigen medialen Repressionswerkzeuge, wie unter anderem die Verweigerung von Presseanfragen, wurden unter anderem in der Russischen Föderation, schon vor mehreren Jahren vorbereitet.
Ob im Angesicht der vorgenannten Verweigerung schriftlicher Presseanfragen eines Journalisten, durch das Rathaus Potsdam, solch ein von Repression gekennzeichnetes Verhalten gegenüber den Vertretern der Presse ist, hier letztendlicher Verantwortung von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD), wird in der ersten Beantwortung dem Leser überlassen, in der zweiten Antwort ist das Verwaltungsgericht zuständig. Es bleibt Richtern vorbehalten, über nicht beantwortete Presseanfragen einer Behörde zu urteilen und sich klar und deutlich für die Pressefreiheit auszusprechen.
Für DEUTSCHE TAGESZEITUNG gibt es kleinen politischen Filter, wie dieser öffentlich-rechtlichen Medien vorgeworfen wird, lediglich die persönliche Leistung des vom Volk bezahlten Politiker wird gesehen.
Potsdamer Bürger bekundeten in einer Befragung auf den Straßen von Potsdam, in diesem Zusammenhang, aktuell gegenüber DEUTSCHE TAGESZEITUNG: „Oberbürgermeister Mike Schubert ist der schlechte Bürgermeister, welchen Potsdam jemals hatte, es wird Zeit, dass dieser SPD-Mann endlich zurücktritt!“
Hingewiesen sei an dieser Stelle von DEUTSCHE TAGESZEITUNG: Oberbürgermeisters Mike Schubert erhält von den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland für seine Tätigkeit, monatlich 10.343,84 Euro, in der Besoldungsgruppe B7.
Weitere Artikel zu diesem Thema, auch welche Fragen, in letztendlicher Verantwortung von Oberbürgermeister Mike Schubert, das Rathaus Potsdam, schriftlich nicht beantwortet hat, folgen in Kürze.
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