Eigentümer riskieren Verspätungszuschläge oder im schlimmsten Fall Schätzung ihrer Daten
Frankfurt/ Wiesbaden, 20. Dezember 2022 – In sechs Wochen läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab, die im Herbst von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verschoben wurde. „Wir appellieren an alle Eigentümer, diesen Termin nicht aus dem Blick zu verlieren und rechtzeitig aktiv zu werden“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. „Wir raten zudem, die Sache nicht bis kurz vor Fristende aufzuschieben, um mögliche Server-Überlastungen zu umgehen, wie sie durch den großen Ansturm zu Beginn der Eingabefrist zu beobachten waren“, erinnert er an Probleme während der Datenerfassung Anfang Juli. Und wer für die Eingaben seiner Daten über das „Elster“-Portal einen neuen Account anlegen musste und die beantragten Aktivierungsdaten nicht rechtzeitig genutzt hat, müsse den Vorgang nun von vorne beginnen und erneut auf Post von der Finanzverwaltung warten. Auch die in Ausnahmen mögliche Erklärung in Papierform brauche seine Zeit.
„Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Grundsteuererklärung kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden“, warnt Ehrhardt. „Dieser beträgt 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Bei Nichtabgabe der Erklärung kann das Finanzamt zudem die Besteuerungsgrundlagen schätzen. In beiden Fällen – Verspätungszuschlag und Schätzung – bleibt für Eigentümer die Pflicht zur Abgabe der Erklärung bestehen.“
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