Grundsatz der Firmenbeständigkeit, Begriff u. Bedeutung
Unternehmerisches Handeln und das Auftreten am Markt sind von verschiedenen Grundsätzen geprägt. Dazu gehört auch der Grundsatz der Firmenbeständigkeit. Dieser Grundsatz wird in der Prüfung gelegentlich thematisiert, indem beispielsweise Begriff und Bedeutung der Prämisse abgefragt werden. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo zunächst die Tücke dieser Frage auf und geht dann auf die eigentliche Fragestellung ein.
Wenn nach Begriff und Bedeutung des Grundsatzes der Firmenbeständigkeit gefragt wird, ist bei der Beantwortung doppelte Vorsicht geboten. Zum Einen werden hier gleich zwei Fragen gestellt, nämlich vereinfacht formuliert „Was ist das?“ und „Was soll das? Warum gibt es einen Grundsatz der Firmenbeständigkeit?“ Die Antwort auf die zweite Frage ergibt sich allerdings relativ schnell, wenn das „Was ist das?“ klar ist.
Zunächst ist es jedoch wichtig, die Begrifflichkeit zu klären. Genauer gesagt geht es darum, die Begriffe „Firma“ und „Unternehmen“ abzugrenzen. „Firma“ ist der Name des Unternehmens. Der Bezug ist hier das Firmenrecht, und dieses ist somit nichts anderes als das Namensrecht für gewerbliche Unternehmen, die unter das Handelsregister fallen.
Beibehaltung des Namens
Firmenbeständigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass bei Veränderungen der Firma deren Name beibehalten werden darf. Die Beibehaltung der Firmenbezeichnung ist Recht, aber keine Pflicht.
-Eine Veränderung der Firma kann zum Beispiel ein Verkauf sein: Die Firma wird verkauft mit dem dazugehörigen Geschäft.
-Aber auch das Ausscheiden eines Gesellschafters ist hier denkbar. Dies wird dann besonders relevant, wenn die Firmenbezeichnung den Namen des ausscheidenden Gesellschafters enthält.
Die Antwort auf die zweite Frage, der Bedeutung, ist somit relativ einfach: Es geht dabei um die Übertragung des Vertrauens. Mit dem Firmennamen verbinden die Kunden, Lieferanten etc. verschiedene Dinge, etwa Qualität, Zuverlässigkeit oder faire Behandlung bei Reklamationen. Dieses Vertrauen hat die Firma hat im Laufe vieler Jahre aufgebaut. Indem der Name bei einer Veränderung weiter beibehalten wird, werden damit auch diese Kopplungen behalten.
Allerdings kann dieser Grundsatz der Firmenbeständigkeit durchaus im Gegensatz stehen zum Grundsatz der Firmenwahrheit: Wenn der Name des Gesellschafters noch im Firmennamen vorkommt, der Gesellschafter aber längst nicht mehr da ist, dann ist das nicht hundertprozentig wahr.
Das komplette, kostenlose Video “ Grundsatz der Firmenbeständigkeit, Begriff u. Bedeutung“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).
Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.
Firmenkontakt
Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
Dr. Marius Ebert
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
3867 6138333
info@spasslerndenk.de
http://www.spasslerndenk-shop.ch
Pressekontakt
Inhaber
Dr. Marius Ebert
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
038676138344
info@spasslerndenk.de
http://www.spasslerndenk-shop.ch
Bildquelle: pixabay