M&A – Vorteile und Nachteile beim Share Deal

M&A – Vorteile und Nachteile beim Share Deal

Der Share Deal bietet sich beim Unternehmenskauf besonders dann an, wenn das Unternehmen als Ganzes und nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter wie beim Asset Deal erworben werden sollen.

Experten gehen davon aus, dass M&A-Transaktionen vor allem im zweiten Halbjahr 2023 wieder anziehen werden. Beim Kauf eines Unternehmens kommen ein Share Deal oder auch ein Asset Deal in Betracht. Daher sollte vor der Unternehmenstransaktion bedacht werden, welche Variante im Einzelfall die bessere ist, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre nationale und internationale Mandantschaft im Bereich M&A berät.

Während bei einem Asset Deal nur einzelne zum Unternehmen gehörende Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter gekauft werden, wird beim Share Deal das Unternehmen in seiner Gänze durch den Kauf der Gesellschaftsanteile übernommen. Die Gesellschaft bleibt praktisch unberührt und wird mit allen Aktiva und Passiva und Vertragsverhältnissen übernommen. Das bietet den Vorteil, dass die Verhältnisse klar sind und anders als beim Asset Deal nicht im Einzelnen bestimmt werden muss, welches Wirtschaftsgut auf den Käufer übergeht. Ein Share Deal geht daher häufig geräuschloser über die Bühne.

Allerdings wird das Unternehmen mit allen bestehenden Verbindlichkeiten und Verpflichtungen übernommen. Die bestehenden Risiken sollten vor einem Kauf genau geprüft werden, damit es nach dem Kauf zu keinen bösen Überraschungen und Haftungsrisiken kommt. Allerdings werden nicht immer alle bestehenden Risiken schon vor der Transaktion erkannt. Steckt ein Unternehmen in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann das gegen einen Share Deal sprechen und der Asset Deal vorteilhafter sein.

Denn beim Asset Deal werden nur einzelne Wirtschaftsgüter erworben. Der Käufer entscheidet, welche Teile er erwirbt und reduziert dadurch erheblich sein Risiko. Allerdings müssen alle Wirtschaftsgüter, die gekauft werden sollen, einzeln konkret erfasst und dann unter Beachtung der jeweiligen Vorschriften übertragen werden. Das bedeutet einen erheblichen Mehraufwand. Wird ein Wirtschaftsgut im Kaufvertrag „vergessen“, verbleibt es beim Verkäufer.

Zu beachten sind auch unterschiedliche steuerliche Auswirkungen, die ein Share Deal und ein Asset Deal haben können.

Erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte die Mandantschaft bei M&A Transaktionen.

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