Die richtige Wohnfläche bei Verkauf und Vermietung von Wohnimmobilien

Ermittlung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung WoFlV

Die Wohnflächenberechnung spielt eine entscheidende Rolle beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Um die Wohnfläche einheitlich zu ermitteln, wird in Deutschland die Wohnflächenverordnung (WoFlV) als Grundlage herangezogen. Die WoFlV legt bestimmte Regeln fest, nach denen die Wohnfläche berechnet wird, um einen fairen und vergleichbaren Standard zu gewährleisten.

Die Wohnflächenverordnung berücksichtigt verschiedene Räume einer Wohnung oder eines Hauses und gibt genaue Vorgaben zur Wohnflächenberechnung. Hier sind einige Beispiele, wie die Wohnfläche nach WoFlV ermittelt wird:

1. Wohn- und Schlafzimmer: Die Fläche von Wohn- und Schlafzimmern wird vollständig zur Wohnfläche gezählt. Dabei werden auch Nischen, Erker oder Vorsprünge berücksichtigt, sofern sie eine Mindesthöhe von 2 Metern haben.

2. Küche: Die Fläche der Küche wird ebenfalls vollständig zur Wohnfläche gerechnet. Hierbei werden auch fest eingebaute Schränke und Arbeitsplatten berücksichtigt.

3. Badezimmer: Auch das Badezimmer zählt zur Wohnfläche. Hier werden jedoch nur die Grundfläche sowie die Flächen von fest eingebauten Sanitärobjekten wie Waschbecken, Dusche oder Badewanne berücksichtigt.

4. Balkone und Terrassen: Balkone und Terrassen werden in der Regel mit 25% ihrer Grundfläche zur Wohnfläche gerechnet.

5. Dachgeschoss (DG): Im Dachgeschoss gelten besondere Regeln für die Berechnung der Wohnfläche. Hier wird zwischen vollständig ausgebauten und teilweise ausgebauten Dachgeschossen unterschieden:

– Vollständig ausgebautes Dachgeschoss: Wenn das Dachgeschoss vollständig zu Wohnzwecken ausgebaut ist und die Räume eine ausreichende Raumhöhe von mindestens 2 Metern haben, werden die Flächen vollständig zur Wohnfläche hinzugerechnet. Raumteile mit Höhen zweischen 1 Meter und 2 Metern dürfen mit 50% der Grundfläche angesetzt werden.

– Teilweise ausgebautes Dachgeschoss: Wenn das Dachgeschoss nicht vollständig ausgebaut ist oder die Raumhöhe nicht den Vorgaben entspricht, werden nur bestimmte Flächen anteilig zur Wohnfläche gezählt. In der Regel werden hierbei nur Flächen berücksichtigt, die eine Höhe von mindestens 1 Meter aufweisen. Raumteile mit Höhen zweischen 1 Meter und 2 Metern dürfen mit 50% der Grundfläche angesetzt werden. Die genaue Berechnung erfolgt nach den Vorgaben der WoFlV.

6. Keller:
Keller- oder Untergeschossflächen werden in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt, da sie keine Wohnzwecke erfüllen. Sie dienen meist als Lagerräume, Hobbyräume oder Technikräume. Daher sind die Flächen im Keller in der Regel von der Wohnflächenberechnung nach WoFlV ausgenommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Vorgaben zur Berechnung der Wohnfläche im Dachgeschoss und Keller von der spezifischen Situation und den baulichen Gegebenheiten der Immobilie abhängen können. Daher ist es ratsam, sich bei der Wohnflächenberechnung im DG und Keller an die Bestimmungen der WoFlV zu halten und gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um eine korrekte Ermittlung sicherzustellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Wohnflächenberechnung nach WoFlV nur für Wohnungen und nicht für Gewerbeimmobilien gilt. Auch Nebenräume wie Keller, Abstellräume oder Garagen sind von der Wohnflächenberechnung ausgenommen.

Die korrekte Ermittlung der Wohnfläche ist von großer Bedeutung, da sie den Preis einer Wohnung oder eines Hauses bei der Immobilienbewertung beeinflusst und auch bei der Miet- oder Kaufvertragsabwicklung eine Rolle spielt. Daher ist es ratsam, bei der Wohnflächenberechnung die Vorgaben der WoFlV zu beachten und gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um Streitigkeiten oder Unklarheiten zu vermeiden.

Die Wohnflächenverordnung schafft Transparenz und Klarheit bei der Berechnung der Wohnfläche und sorgt somit für gerechte Bedingungen auf dem Immobilienmarkt. Es ist ratsam, sich als Immobilienkäufer oder -verkäufer mit den Bestimmungen der WoFlV vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass die Wohnfläche korrekt ermittelt wird und faire Konditionen gewährleistet sind.

Die Ermittlung der korrekten Wohnfläche ist für Immobilienprofis wie Maklerinnen und Makler, Gutachterinnen und Gutachter sowie für Verkäuferinnen und Vermieterinnen von großer Bedeutung, da sie eine korrekte und transparente Darstellung der Immobilie gewährleistet und eventuelle rechtliche Konflikte vermeidet.

Herr Dipl.-Ing.(FH) Christian Reinhart verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche und mehr als 10 Jahre Erfahrung als Immobilienmakler in der Metropolregion Nürnberg. Die Metropolregion Nürnberg ist ein fester Begriff und umfasst die Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen. Alle drei Städte grenzen fast unmittelbar aneinander.
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Das Team um Christian Reinhart besteht aus mehreren Immobilienmaklern und freiberuflichen Mitarbeitern, die nach Bedarf eingesetzt werden. Das Credo jedes Mitarbeiters ist es, viel Zeit für die Kunden zu haben und der Kommunikation mit ihnen oberste Priorität einzuräumen. Fairness in den Geschäftsprozessen für alle Beteiligten ist fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Damit wird nicht nur geworben, dies wird täglich auch gelebt: „Ihr fairer Makler“ eben.

In der Regel erreichen die Kunden ohne Umweg die Mitarbeiter und Christian Reinhart direkt telefonisch. Die Kommunikationswege innerhalb des Büros sind kurz. Binnen weniger Stunden reagiert das Büro auf Anrufe, Mails oder über seine Social Media Plattformen.

Der Schwerpunkt des Büros liegt bei Wohnimmobilien. Bei der Vermietung und dem Verkauf von Wohnhäusern. Das Spezialgebiet ist der Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Dies bestätigen unzählige erfolgreich durchgeführte Verkäufe und Vermietungen von Wohnungen und Häusern in der Metropolregion. Hier erfahren Sie mehr: www.immobilienmakler-nbg.de

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