Bundestagung des BHK beleuchtet: Welche Zukunft hat Kinderintensivpflege im deutschen Gesundheitssystem?

Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege (BHK) widmet sich unter anderem in einer Podiumsdiskussion gesetzlichen Neuerungen

Dresden, 6. September 2023 – Wird das deutsche Gesundheitssystem Kindern mit lebenslimitierenden Erkrankungen und Behinderungen noch gerecht? Wie sehen Gegenwart und Zukunft der außerklinischen Kinderkranken- und Kinderintensivpflege aus? Diese und weitere Fragen diskutiert der „Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V.“ ( www.bhkev.de) auf seiner Bundestagung am 24. und 25. November in Hamburg. Den Beginn macht am Freitag eine Podiumsdiskussion. Dazu sind Politikvertreter, Kostenträger sowie Akteure der außerklinischen Kinderintensivpflege eingeladen. Am Samstag widmet sich ein Vortragsprogramm weiteren Themen wie z. B. Vorausverfügungen bei Kindern mit lebenslimitierenden Erkrankungen.

„Kinderkranken- und Kinderintensivpflege benötigen mehr Aufmerksamkeit – und vor allem Zukunftssicherheit. Gesetzliche Neuerungen in der außerklinischen Intensivpflege, wie zum Beispiel die neue AKI-Richtlinie haben massive Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft und -sicherheit von Kindern und Jugendlichen. Zum 31. Oktober gilt ein neues Verordnungsmanagement für Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege. Die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen finden dabei keine ausreichende Berücksichtigung“, erklärt Corinne Ruser, Geschäftsführerin beim Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V.

Diese und weitere Entwicklungen im Gesundheitssystem sowie deren Konsequenzen und Lösungsansätze nimmt die Podiumsdiskussion unter die Lupe. Sie findet am Freitag, dem 24. November, von 15:45 bis 18:00 Uhr im Rahmen der Bundestagung im „Courtyard by Marriott Hamburg City“ in Hamburg statt.

Träger und Leitungskräfte erhalten eine Plattform
Der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e. V. ist der berufliche, politische und soziale Interessenvertreter seiner Mitglieder als Träger von ambulanten Diensten sowie teilstationären und stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit schweren Erkrankungen und Behinderungen in Gesetzgebungsverfahren, gegenüber Kostenträgern und sonstigen Entscheidungsträgern sowie gegenüber der Politik und Öffentlichkeit.

„Wir setzen uns für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen sowie ihrer Familien und sonstigen Bezugspersonen ein. Die Bundestagung ist die einzige Veranstaltung dieser Art, die sich aus-schließlich an die Träger bzw. Leitungskräfte der außerklinischen Kinderkranken- und Kinderintensivpflege wendet. Sie bietet neben fachlichen Informationen eine wertvolle Gelegenheit, sich auszutauschen und zu vernetzen“, sagt Corinne Ruser.

Auf der Agenda des Vortragsprogramms am Samstag, dem 25. November, stehen Themen wie „Und was soll in einem Notfall geschehen? Vorausverfügungen bei Kindern mit lebenslimitierenden Erkrankungen“, „Die Chancen durch Social Media für die Kinderkrankenpflege“ und „Personalmangel in der Kinderkrankenpflege – Chancen durch erfolgreiche Fachkräftegewinnung aus dem Ausland“.

Corinne Ruser fasst zusammen: „Besonderheit in diesem Jahr ist die Podiumsdiskussion, mit der wir den Kindern mit schweren Erkrankungen und Behinderungen über die unterschiedlichen Akteure eine Stimme geben wollen. Zudem wartet ein interessantes Tagungsprogramm, das viel wertvollen Input rund um die außerklinische Kinderkrankenpflege liefern wird. Eine Abendveranstaltung am ersten Abend fördert das Networking. Wir freuen uns auf viele Anmeldungen und auf einen inspirierenden Austausch.“

Agenda und Anmeldung auf der Website des BHK e.V.:
www.bhkev.de/bhk-bundestagung.html

Der BHK ist der Verband für Einrichtungen und Dienste der ambulanten sowie außerklinischen teilstationären und stationären Kinderkrankenpflege sowie der sonstigen Einrichtungen und Dienste, die Kinder und Jugendliche mit chronischen, schwer- und schwersten Erkrankungen und/oder Behinderungen ambulant und/ oder außerklinisch teilstationär und/oder stationär versorgen und betreuen. Er wurde 1998 in Frankfurt a. Main gegründet. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Dresden.

Der Verband ist der berufliche, politische und soziale Interessenvertreter seiner Mitglieder in Gesetzgebungsverfahren, gegenüber Kostenträgern und sonstigen Entscheidungsträgern sowie gegenüber der Politik und Öffentlichkeit. Der BHK nimmt die Interessen der ambulanten Dienste sowie teilstationären und stationären Einrichtungen auf Bundesebene und auf Landesebene wahr und setzt sich für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren Erkrankungen und/oder Behinderungen sowie ihrer Familien und sonstigen Bezugspersonen ein.

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