Mit den neuen Hinzuverdienstgrenzen, die ab Januar 2025 in Kraft treten, haben Erwerbsminderungsrentner in Deutschland die Möglichkeit, bis zu 1.638 Euro monatlich zu verdienen, ohne negative Auswirkungen auf ihre Rente befürchten zu müssen. Diese Änderungen wurden im Hinblick auf die steigenden Lebenshaltungskosten und die wirtschaftlichen Entwicklungen vorgenommen. In diesem Artikel erläutern wir die neuen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Betroffenen.
Ab Januar 2025 gelten höhere Zuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner. Diese Änderungen bieten Betroffenen mehr finanzielle Spielräume und neue Möglichkeiten, ihre Rente durch zusätzliche Einnahmen aufzubessern. Gleichzeitig wird der Rentenzuschlag, der bisher separat ausgezahlt wurde, in die reguläre Rentenzahlung integriert. Doch was bedeuten diese Neuerungen konkret für die rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner in Deutschland?
Höhere Zuverdienstgrenzen im Jahr 2025
Die neuen Hinzuverdienstgrenzen orientieren sich an der Entwicklung der Durchschnittslöhne und steigen 2025 deutlich an:
- Volle Erwerbsminderung:
Rentner dürfen künftig bis zu 1.638 Euro brutto monatlich oder 19.661,25 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. - Teilweise Erwerbsminderung:
Die Grenze liegt hier bei 3.276,81 Euro brutto monatlich oder 39.322,50 Euro jährlich.
Diese Anhebung schafft für Betroffene die Möglichkeit, ihre finanzielle Situation zu verbessern, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Zuverdienstgrenzen und Arbeitszeiten 2025
Auch wenn die Zuverdienstgrenzen steigen, bleibt die erlaubte Arbeitszeit unverändert:
Erwerbsminderungsart | Monatlicher Zuverdienst | Jährlicher Zuverdienst | Maximale Arbeitszeit |
---|---|---|---|
Volle Erwerbsminderung | 1.638 Euro | 19.661,25 Euro | Bis zu 3 Stunden täglich |
Teilweise Erwerbsminderung | 3.276,81 Euro | 39.322,50 Euro | Bis zu 6 Stunden täglich |
Wird die erlaubte Einkommensgrenze überschritten, erfolgt keine vollständige Streichung der Rente. Stattdessen wird der übersteigende Betrag anteilig um 40 Prozent von der Rente abgezogen.
Rentenzuschlag: Integration in die reguläre Rente
Ein weiteres Plus für viele Erwerbsminderungsrentner ist der Rentenzuschlag, der seit 2019 gezahlt wird. Dieser fällt unterschiedlich aus, je nach Renteneintritt:
- Rentenbeginn zwischen 2001 und 2014: 7,5 % Zuschlag.
- Rentenbeginn zwischen 2014 und 2018: 4,5 % Zuschlag.
Bis Ende 2025 wird dieser Zuschlag separat ausgezahlt. Ab 2026 erfolgt die vollständige Integration in die reguläre Rente. Damit wird das System transparenter und für Rentner einfacher nachvollziehbar.
Automatische Anpassung an Durchschnittslöhne
Die jährliche Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen basiert auf der Entwicklung der Durchschnittslöhne. So bleibt das System flexibel und passt sich der allgemeinen wirtschaftlichen Lage an. Für das Jahr 2025 beträgt die monatliche Bezugsgröße 3.745 Euro (2024: 3.535 Euro), was die Grundlage für die neuen Zuverdienstgrenzen bildet.
Vergleich: Zuverdienstgrenzen 2024 vs. 2025
Jahr | Monatlicher Zuverdienst (voll) | Jährlicher Zuverdienst (voll) | Monatlicher Zuverdienst (teilw.) | Jährlicher Zuverdienst (teilw.) |
---|---|---|---|---|
2024 | 1.545 Euro | 18.540 Euro | 3.090 Euro | 37.080 Euro |
2025 | 1.638 Euro | 19.656 Euro | 3.276,81 Euro | 39.322,50 Euro |
Wichtige Hinweise für Betroffene
Rentner sollten sich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) über ihre individuellen Möglichkeiten informieren. In bestimmten Fällen können auch höhere Zuverdienstgrenzen gelten, abhängig vom höchsten Verdienst in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Die neuen Regelungen bieten eine willkommene finanzielle Entlastung und Flexibilität, insbesondere für diejenigen, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen aktiv am Arbeitsleben teilnehmen möchten.
Zuverdienstgrenzen 2025 auf einen Blick:
- Volle Erwerbsminderung: 1.638 Euro monatlich / 19.661,25 Euro jährlich.
- Teilweise Erwerbsminderung: 3.276,81 Euro monatlich / 39.322,50 Euro jährlich.
- Maximale Arbeitszeit bei voller Erwerbsminderung: 3 Stunden täglich.
- Maximale Arbeitszeit bei teilweiser Erwerbsminderung: 6 Stunden täglich.
Betroffene sollten diese Möglichkeiten nutzen, um ihre finanzielle Situation nachhaltig zu verbessern.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand Dezember 2024.
Originalinhalt von Die PR-Profis, veröffentlicht unter dem Titel „Erwerbsminderungsrente 2025: Neue Zuverdienstgrenzen und Änderungen im Überblick„, übermittelt durch Prnews24.com