Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Nicole R. aus Hildesheim:
Auf unserem nächsten Städtetrip wollen wir uns E-Scooter leihen. Wenn wir abends Alkohol trinken, dürfen wir dann noch mit dem Roller zurück zur Unterkunft fahren?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Die Promillegrenzen für Fahrer von Elektrorollern entsprechen denen beim Auto. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor: Fahrer müssen dann mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer mit mindestens 1,1 Promille Blutalkohol auf dem E-Roller unterwegs ist, begeht wegen „Trunkenheit im Verkehr“ sogar eine Straftat. Hier droht eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Zudem müssen Betroffene damit rechnen, ihre Fahrerlaubnis zu verlieren – so wie es zum Beispiel 254 betrunkenen E-Scooter-Fahrern auf dem Münchner Oktoberfest passiert ist. Dies ist auch bei einem Wert ab 0,3 Promille der Fall, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt und zum Beispiel Schlangenlinien fährt. Im Wiederholungsfall oder ab 1,6 Promille ist die Anordnung einer MPU, einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, üblich. Diese kann es deutlich erschweren, die Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Wer unter 21 Jahre alt ist oder sich noch in der Probezeit befindet, muss auch auf dem Roller die Null-Promillegrenze einhalten. Es wird klar: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und kein Spielzeug. Fans dieses neuen Verkehrsmittels sollten außerdem daran denken, dass sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren dürfen – Gehwege sind tabu. Gibt es keinen Radweg, dürfen sie auf die Straße ausweichen.
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