Ein Vorbild für Europa / Entscheidung zur Öffnung von NFC-Schnittstellen

(Mynewsdesk) München, 29. November 2019 – Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrats zur Neuregelung des Geldwäschegesetzes. Mit dem Gesetz werden Technologieunternehmen wie zum Beispiel Apple gezwungen, die NFC-Schnittstellen ihrer Geräte zum mobilen Bezahlen für unternehmensfremde Finanz-Apps zu öffnen. „Damit ist der Weg frei für mehr Wettbewerb bei mobilem Bezahlen“, freut sich GVB-Präsident Jürgen Gros.

Die Entscheidung sei „ein Vorbild für andere Länder in Europa“, kommentiert Gros. So lasse sich die Marktmacht von digitalen Konzernen im Interesse des Verbrauchers einzäumen. „Konkurrenz belebt das Geschäft – das müssen auch digitale Weltkonzerne lernen, zur Not mit Hilfe aus Berlin!“, meint Gros.

Schon bisher waren Banken dazu verpflichtet, Zahlungsdienstleistern und Finanz-Apps im Rahmen der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 kostenfreien Zugang zu ihren Kontodaten zu gewähren. Umgekehrt war dies nicht der Fall. Das habe dazu geführt, dass „Konzerne wie Apple ihre Marktmacht für mobiles Bezahlen ausgenutzt haben“, betont Gros. „Dem hat der Gesetzgeber jetzt Grenzen gesetzt und ein Monopol geknackt.“ Es werde Apple nun schwerer fallen, die Schnittstelle in anderen Ländern weiter für Fremdanbieter zu sperren, wenn sie in Deutschland geöffnet werde.

Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Genossenschaftsverband Bayern e.V.

Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt seit mehr als 125 Jahren die Interessen bayerischer Genossenschaften. Zu seinen 1.242 Mitgliedern zählen 236 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie mehr als 1.000 Unternehmen aus Branchen wie Landwirtschaft, Energie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Sie bilden mit rund 50.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Anteilseignern eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2018)

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