Hanf: Ökologischer Baustoff fürs Wohlfühlklima

Experte Jens Geibel: Wärmende, kühlende und Feuchtigkeit bindende Eigenschaften am Bau gefragt/Anbau rekultiviert und reaktiviert ausgelaugte Bodenflächen/CVB startet in Bayern Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“

MÜNCHEN – Der grüne Rohstoff ist als Baumaterial immer mehr im Kommen: „Hanf sorgt mit seinen wärmenden, kühlenden und Feuchtigkeit bindenden Eigenschaften dafür, dass sich der menschliche Organismus in einem sehr ausgeglichenen Umfeld wohlfühlt“, betonte Jens Geibel (49), Mitbegründer und Betreiber eines Planungs- und Beratungsbüros für ökologisches und nachhaltiges Bauen im nordrhein-westfälischen Leichlingen, bei einem Expertengespräch des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) in München. Der Experte plädierte für den gesteigerten Einsatz von Hanf zum Errichten und Sanieren von Gebäuden.
In Verbindung mit Lehm, Kalk oder/und auch Holz verändert Hanf laut Geibel die klimatischen Strukturen für Heizung und Kühlung. Parallel zum persönlichen Wohlfühl-Klima lässt sich wegen der sehr hohen CO2-Bindung das Treibhausgas einsparen. „Hanf ist eine der ältesten und vielseitigsten Kulturpflanzen und in der heutigen modernen Zeit ein großer Faktor zur Durchsetzung unserer ökologischen und wirtschaftlichen Zukunft“, sagt der Tischlermeister und staatlich geprüfte Holz- und Betriebstechniker.
Hanf sei bereits vor Jahrtausenden in Asien und Indien zur Herstellung von Seilen, Papier und Textilien verwendet worden. Von dort aus verbreitete sich die Pflanze nach Europa und in die USA. Neben Flachs sei Hanf die wichtigste Industriepflanze gewesen. In Deutschland sei der berauschende Hanf 1929 verboten worden. Die Abgabe in Apotheken sei jedoch bis 1971 möglich gewesen. Erst im Zuge der Studentenrevolte sei der Verkauf von Hanf in Deutschland vollständig verboten worden.
1982 folgte das Verbot des Hanfanbaus, wodurch die Verwendung der ältesten Kulturpflanze nicht mehr möglich war. Ausgehend von den USA fand Hanf als Nutzpflanze im selben Jahrzehnt immense Beachtung. Auslöser für diese Entwicklung war das 1985 erschienene Werk „Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf“. Infolge des Drucks rückte Hanf als Nutzpflanze erneut in den Fokus und der Anbau von Hanfsorten mit einem THC- Gehalt unter 0,2 % wurde in Europa legalisiert.
Heute sei zwar der Anbau, Besitz und Handel von Rauschhanf strafrechtlich verfolgt, anderseits sei der Anbau von Nutzhanf erlaubt. „Aufgrund der hohen Nachfrage nach Hanffasern für verschiedenste Branchen werden die Anbauflächen von Hanf zukünftig stark zunehmen“, prognostiziert Geibel. Als Industriehanf werden alle Sorten der Gattung Cannabis sativa verwendet. Im Vergleich zu den als Rauschmittel verwendeten Hanfarten enthalte Industriehanf deutlich weniger Tetrahydrocannabinol (THC). Neben den Fasern werden auch die Samen, Blätter, Blüten und die Schäben des Industriehanfs zur weiteren Verarbeitung genutzt. Aus ihnen entstehen nicht nur Baustoffe, wie Dämmungen und Leichtbauplatten, sondern auch Textilien, Hanföl und Hanfsaft. Damit werden ca. 97 Prozent der Hanfpflanze verarbeitet.
„Hanf ist extrem reißfest, wasserabweisend und zugleich leicht und bindet zudem sehr viel CO2“, preist Geibel die Vorzüge. Hanfpellets würden über den gleichen Brennwert wie Holzkohle verfügen, tragen aber im Gegensatz dazu nicht zum Treibhauseffekt bei. „All diese Eigenschaften machen Hanf zu einem beliebten ökologischen Baustoff“, so Geibel.
Hanf in der Landwirtschaft
Hanf stellt laut Geibel keine besonderen Ansprüche an die Bodenqualität und gedeiht fast überall. „Am besten geeignet sind allerdings tiefgründige, humöse, kalkhaltige Böden mit guter Wasserversorgung, die neutral bis leicht basisch sein sollten“, weiß der Hanf-Experte. Hanf stelle keine besonderen Ansprüche an die Vorfrucht, gelte aber selbst als gute Vorfrucht hinsichtlich der Unterdrückung von Unkraut, der Auflockerung des Bodens durch sein verzweigtes Wurzelsystem und seiner hohen Selbstverträglichkeit. „Hanf eignet sich hervorragend zur Rekultivierung und Reaktivierung ausgelaugter Bodenflächen.“ Darüber hinaus bestehen weitere Vorteile für die Landwirtschaft: Es sei keine Unkrautbekämpfung und kein Pflanzenschutz erforderlich. Ein weit verzweigtes und tiefes Wurzelsystem verbessere die Böden. Sogar ein wiederholter Anbau am gleichen Acker sei möglich. Hanf keime rasch und verdränge Unkraut. Dieser Aspekt sei besonders für Bio-Bauern interessant. Stroh-Reststoffe lassen sich zudem als wertvoller organischer Dünger verarbeiten, so Geibel.
Cannabis Verband Bayern startet Volksbegehren in Bayern
Mehr Klarheit: Der Cannabis Verband Bayern (CVB) hat Mitte Dezember 2019 sein Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“ begonnen. „Hanf ist in der deutschen Rechtsordnung immer noch als Betäubungsmittel klassifiziert, die ganze Hanf-Branche braucht Klarheit“, fordert Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern. Mit Unterstützung der FDP Bayern und der Jungen Liberalen Bayern will der CVB bis März 2020 mehr als 25.000 Unterschriften im Freistaat sammeln.
Unbestimmte Begriffe und missverständliche Formulierungen im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtmG) führen Cerveny zufolge dazu, dass es zu einer uneinheitlichen und aus Bürgersicht oft willkürlichen Rechtsprechung kommt. Deshalb will Cerveny mit einem Volksbegehren eine bayerische Auslegung für das Betäubungsmittelgesetz schaffen. Insbesondere will er für die Hanfbranche Klarheit schaffen, welche Hanfprodukte verkauft werden dürfen.Hanf gilt nach wie vor als Betäubungsmittel, das grundsätzlich weder verkehrsfähig noch verschreibungsfähig ist.
Hanfpflanzen und -pflanzenteile sind laut EU-Verordnung nur dann als legales Produkt anzusehen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen oder „ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“. Damit scheidet für Cerveny jeder legale Verkauf an private Endkunden aus, sofern es sich nicht um Produkte aus Hanfsamen oder Hanfsamen selbst handelt. Samen unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Für Hanfaroma-Extrakte aus Blüten (Geschmacksstoff bei Eistee) und andere Hanfblüten-Extrakte (CBD-Öl) gibt es laut Cerveny keine klaren Vorgaben. Deshalb fordert er Klarheit.

Bildtext: Starke Faser als ökologischer Baustoff fürs Wohlfühlklima: Jens Geibel macht sich für den Einsatz von Hanf beim Bauen stark (Foto: Josef König für CVB)

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (58) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition ( www.ja-zu-cannabis.de), bei der über 60.000 Personen unterschrieben haben. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in Bayern
sechs Geschäfte von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in München (Einsteinstraße 163, Tal 40), in Augsburg (Viktoria-Str. 3/Salomon-Idlerstraße 24c), Rosenheim (Kaiserstraße 12) und Baldham (Neue Poststraße 7) sowie einen Online-Hanfladen ( https://hanf-bioladen.de/).

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