Gütezeichen für CO2-kompensierte Energieprodukte

Minderungszertifikate bestätigen Emissionsausgleich

sup.- Für den Bezug von Energie gibt es in Deutschland ein neues Qualitätsprädikat, das dem Käufer eine hundertprozentige CO2-Neutralität von Brenn- und Kraftstoffen bestätigt. Mit dem RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte dürfen nur solche Stoffe ausgezeichnet werden, deren Emissionen aus der Verbrennung durch so genannte Minderungszertifikate vollständig ausgeglichen werden. Das Prinzip dieses Ausgleichs: Organisationen, private Unternehmen oder Privatpersonen investieren in weltweite Klimaschutzprojekte, die ohne diese Finanzmittel nicht realisiert worden wären. Durch die Projekte – von der Waldaufforstung über den Einsatz energieeffizienterer Technologien bis zu Wind- und Wasserkraftanlagen – werden hohe Mengen an CO2-Äquivalenten eingespart bzw. neutralisiert. Pro Tonne CO2-Vermeidung erhalten die Investoren ein Zertifikat, das dann beispielsweise von Energiehändlern erworben werden kann. Auf diese Weise kompensieren sie die Emissionen ihrer Produkte bereits vor der Verbrennung durch den Kauf einer entsprechenden Anzahl von Minderungszertifikaten.

Der Gesamtprozess dieser komplexen Verrechnung ist für den Verbraucher der Energien natürlich nur schwer zu überblicken und noch schwerer zu kontrollieren. Hier setzt das RAL-Gütezeichen an: Es dient als Nachweis einer lückenlosen und transparent nachvollziehbaren Wechselwirkung zwischen den erworbenen Zertifikaten und der verkauften Menge an CO2-neutralen Energieprodukten. Dafür müssen sich die Händler zu einer fortwährenden Überwachung durch Sachverständige bzw. Prüfstellen auf der Basis strenger Güte- und Prüfbestimmungen bereiterklären ( www.guetezeichen-energiehandel.de). Im Rahmen der Kontrollen haben sie den Prüfern Einsicht in alle Unterlagen zu gewähren, die für eine Produktdeklaration als „CO2-neutral“ relevant sind. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Einhaltung der vorgegebenen Standards für anerkannte Emissionszertifikate. Durch diese international vereinbarten Regularien wird beispielsweise verhindert, dass ein Zertifikat aus Klimaschutzprojekten mehrfach verkauft werden kann.

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