Durch genaue Gestaltung von Verträgen auf alles vorbereitet sein

Durch genaue Gestaltung von Verträgen auf alles vorbereitet sein

In Zeiten der Corona-Krise wird besonders deutlich, wie wichtig es ist, Verträge möglichst detailliert zu gestalten und Ausnahmesituationen zu bedenken, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Bis auf wenige Einschränkungen gilt im Vertragsrecht Gestaltungsfreiheit. Es ist Sache der Parteien, welche Vereinbarungen vertraglich fixiert werden. In der Regel sind Verträge nicht formbedürftig und können beispielsweise auch mündlich vereinbart werden. Es ist jedoch ratsam, Verträge immer schriftlich abzuschließen und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien möglichst detailliert zu regeln, um rechtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.

Aktuell lassen sich viele vertragliche Vereinbarungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht erfüllen. Hier stellt sich die Frage der Haftbarkeit und schnell wird der Aspekt der Höheren Gewalt (Force Majeure) ins Spiel gebracht. Oft aber auch vorschnell. Denn auch in Zeiten der Corona-Krise lässt sich nicht jede Nichteinhaltung eines Vertrags mit Höherer Gewalt begründen. So darf der Schuldner die Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung nicht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt haben.

Schon bei Vertragsschluss sollte darauf geachtet werden, dass auch Regelungen zu Fällen von Force Majeure vereinbart werden und welche Fälle von Höherer Gewalt damit gemeint sind. Denn nicht jede Klausel muss beispielsweise auch den Ausbruch einer Pandemie oder staatlich angeordneter Quarantäne beinhalten.

Mit der gleichen Sorgfalt sollten natürlich auch sämtliche anderen vertraglichen Vereinbarungen geschlossen und die Rechte und Pflichten der Vertragspartner genau definiert werden. Wichtig ist dabei vorausschauendes Handeln und mögliche Szenarien und daraus folgende Konsequenzen schon einzuplanen, damit es später zu keinen bösen Überraschungen kommt. Mögliche Probleme können so schon durch eine gründliche, verständliche und eindeutige Vertragsgestaltung minimiert werden.

Die Verletzung der vertraglichen Pflichten kann rechtliche Konsequenzen wie Minderung des Preises, Rücktritt vom Vertrag oder auch Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Dabei müssen nationale und internationale Regelungen beachtet werden.

Trotz großer Gestaltungsfreiheit müssen die Verträge natürlich den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Vereinbarungen, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, können den gesamten Vertrag nichtig und unwirksam machen.

Im Vertragsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

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