Wirecard AG – Ermittlungen wegen Verdachts der Marktmanipulation

Wirecard AG – Ermittlungen wegen Verdachts der Marktmanipulation

Die Staatsanwaltschaft München hat die Wirecard-Zentrale in Aschheim bei München durchsucht. Es geht um den Verdacht der Marktmanipulation. Ermittelt wird gegen Vorstandsmitglieder.

Grund für die Razzia am 5. Juni 2020 in der Wirecard-Zentrale ist offenbar eine Strafanzeige, die die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin gestellt hat. Dabei geht es um Ad-hoc-Mitteilungen des Unternehmens vom 12. März und 22. April diesen Jahres. Im Zusammenhang mit einem Sonderbericht der Wirtschaftsprüfer könnten diese Mitteilungen irreführende Signale für den Börsenpreis der Wirecard-Aktien ausgesendet haben. Sie könnten suggerieren, dass Vorwürfe zu diversen Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen durch den Sonderbericht widerlegt werden könnten.

Wirecard steht seit längerer Zeit wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen in der Kritik. Das Unternehmen hat entsprechende Vorwürfe stets zurückgewiesen. Um für Klarheit zu sorgen, hat der Zahlungsdienstleister selbst im Herbst 2019 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer unabhängigen Sonderuntersuchung beauftragt. Nach mehrfachen Verzögerungen wurde der Bericht am 28. April 2020 vorgelegt. Der Bericht listete eine ganze Reihe von Kritikpunkten auf. Der Kurs der Wirecard-Aktie gab daraufhin erheblich nach.

Nach Medienberichten warfen die Wirtschaftsprüfer Wirecard vor, die Untersuchungen verzögert und Dokumente teils verspätet, teils gar nicht zur Verfügung gestellt zu haben.

Die Ad-hoc-Mitteilungen vor der Veröffentlichung des Sonderberichts ließen anderes vermuten. Nun stellt sich die Frage, ob die Aktionäre durch die Ad-hoc-Meldungen beruhigt und getäuscht werden sollten. Ermittelt wird daher gegen Mitglieder des Vorstands wegen des Verdachts der Marktmanipulation.

Wirecard betonte, dass sich die Ermittlungen gegen die Vorstandsmitglieder und nicht gegen das Unternehmen richten. Der Jahresabschluss 2019 solle wie geplant am 18. Juni 2020 vorgelegt werden.

Für Aktionäre der Wirecard AG sind dies beruhigende Nachrichten. Sollte das Unternehmen den Mitteilungspflichten gegenüber seinen Aktionären nicht nachgekommen sein, falsche oder unvollständige Informationen geliefert haben, können Schadensersatzansprüche bestehen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Investoren machen bereits Druck auf das Unternehmen wegen möglicher fehlerhafter Informationen durch Wirecard. Ebenso wurde bereits die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) beantragt.

Im Kapitalmarktrecht und Aktienrecht erfahrene Rechtsanwälte können Aktionäre der Wirecard AG bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.

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