Stiftung Digitale Bildung beantragt Lernmittelzulassung für BRAINIX in Bayern

Wichtiger Schritt zur Etablierung von ganzheitlicher Lernsoftware an öffentlichen Schulen

Germering, 21. Februar 2022. Heute hat die Stiftung Digitale Bildung einen Antrag auf Lernmittelzulassung für die Lernsoftware BRAINIX in Bayern eingereicht. Mit der angestrebten Zulassung wird Lehrkräften die Wahlfreiheit geboten, die innovative Lernsoftware im Unterricht ohne weitere Zulassungsprozeduren einzusetzen. Ganzheitliche Lernsoftware würde damit erstmalig als zugelassenes Lernmittel etabliert.

Bisher befinden sich in der Liste der zugelassenen digitalen Lernmittel in Bayern vor allem eBook-Varianten der klassischen Schulbücher, Zusatzmaterialien wie Aufgabensammlungen sowie Vokabeltrainer, jedoch keine interaktive Lernsoftware, die die inhaltlichen und methodischen Anforderungen eines Lehrplans für ein komplettes Schuljahr abdecken würde. Die Orientierung an Lehrplänen der öffentlichen Schulen ist ein Grundprinzip der Entwicklung von BRAINIX. Die Software ist schulbuchähnlich in Kapitel und Lektionen gegliedert. Durch die Vermittlung der Lerninhalte mit Storytelling sowie der Nutzung der multisensorischen Interaktionsmöglichkeiten digitaler Endgeräte (Tastatur, Stift und Sprache) bietet sie einen Mehrwert gegenüber herkömmlichem Lernen. Dies hat unter anderem eine hohe Aufmerksamkeitsbindung zur Folge. Die Software wird bereits seit rund einem halben Jahr im Rahmen eines ganzjährigen Tests an vier bayerischen Gymnasien und an verschiedenen weiteren Partnerschulen erfolgreich eingesetzt.

Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Jetzt stellt sich BRAINIX dem Prüfverfahren durch die Prüfungskommission im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, um die Zulassung an Gymnasien in den Fächern Mathematik und Englisch in der sechsten Jahrgangsstufe zu erlangen. Mit der Zulassung wird die fachliche Qualität der Angebote sowie die Übereinstimmung mit den bayerischen Lehrplänen garantiert. Die Kriterien sind ausführlich in fachspezifischen Kriterienkatalogen dargelegt, wie im aktuellen bayerischen LehrplanPLUS, in dem die Anforderungen und Umsetzungskriterien detailliert erläutert werden. Eine Zulassung bedeutet, dass Lehrkräfte das Lernmittel für den Unterricht im jeweiligen Fach und Jahrgang ohne eine spezifische Beantragung auswählen können.

„Ganzheitliches Konzept“
„Wir haben die Entwicklung von BRAINIX an den geltenden Lehrplänen orientiert, da wir ein ganzheitliches Konzept verfolgen. Ziel ist es, die Wissensvermittlung komplett auf die Software zu verlagern, während sich die Lehrkräfte auf die Wissensvertiefung, die Entwicklung von Lösungskompetenz und die individuelle Förderung kommunikativ-sozialer Fähigkeiten konzentrieren können. Mit der Lernmittelzulassung wollen wir den Lehrkräften die Möglichkeit bieten, unsere innovative Lernsoftware einzusetzen, ohne sich um formale Zulassungsprozeduren kümmern zu müssen“, sagt Stiftungsvorstand Jürgen Biffar.

Die gemeinnützige Stiftung Digitale Bildung wurde 2019 von Michaela Wienke und Jürgen Biffar aus der Überzeugung heraus gegründet, dass zur Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Zeit – Digitalisierung, Globalisierung und Klimawandel – ein höheres Bildungsniveau in allen Bevölkerungsschichten erforderlich ist. Erreichbar ist das Ziel deutlich erhöhter Lernerfolge aus Sicht des Stifterehepaars durch digitale Mittel. Als Gründer und bis 2019 Geschäftsführer von DocuWare, einem international renommierten Anbieter von Cloud-basierten Lösungen für Dokumentenmanagement und Workflow-Automation, verfügt Jürgen Biffar über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Softwareentwicklung. Die Stiftung hat ein Kompetenzzentrum aufgebaut, das mit rund 100 Mitarbeitenden an drei Standorten in Germering, Eichstätt und Sofia wissenschaftliche und softwaretechnische Expertise vereint, um digitale Lernwerkzeuge zu entwickeln, die sich vollständig an bestehenden Lehrplänen deutscher Schulen ausrichten. Die Lernprogramme mit dem Namen „BRAINIX“ werden als „Software as a Service“ von einem zentralen Rechenzentrum zur Verfügung gestellt, so dass kein Wartungsaufwand für die Schulen entsteht.

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