GWW: Erfolgreicher Abschluss der beruflichen Bildung für 55 Absolventen

Zum Ende ihrer zweijährigen Qualifikation in den Berufsbildungsbereichen der Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH (GWW) erhalten 55 Menschen mit Behinderung oder seelischer Erkrankung ihre Abschlusszertifikate.

Zusammen mit ihren Ausbildern versammelten sich die Absolventen im Landratsamt Böblingen, um aus den Händen von Sozial-und Bildungsdezernent Alfred Schmid ihre Zertifikate zu erhalten. Vielfältige Schulungsmodule, Übungen, Projekte und Praktika liegen hinter den 30 Absolventen aus dem Landkreis Böblingen und 25 Absolventen aus dem Landkreis Calw. Mit dem Abschluss des Berufsbildungsbereichs haben sie ein zweijähriges Bildungsangebot durchlaufen, welches sie für verschiedene Tätigkeiten innerhalb der GWW, in einem Inklusionsunternehmen oder in anderen Firmen des Allgemeinen Arbeitsmarkts qualifiziert. „Ziel des Angebots ist, die Teilnehmenden auf dem Weg zu einem hohen Maß an Selbstständigkeit zu unterstützen. Dies ermöglicht ihnen eine weitgehende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, erklärt Alfred Schmid. Dass dies gelingen kann, wird bei den weiteren Ausführungen des Sozialdezernenten deutlich. So gibt es beispielsweise bei den CAP-Lebensmittelmärkten oder der Möbelhalle in Böblingen vielfältige Arbeitsplätze im Inklusionsunternehmen Femos in dem Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten.

Im Rahmen des Berufsbildungsbereichs wurden sie auf ihrem individuellen Weg hin zum passenden Arbeitsplatz unterstützt. Als Basis dienen Bildungsrahmpläne, die sich in den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe orientieren. Dazu gehören unter anderen Qualifizierungen in den Bereichen Lager-Logistik, Büromanagement, Holztechnik, Metall, Garten und Landschaftsbau, um einen Teil der Inhalte zu nennen. „Die Schulungsinhalte sollten immer mit dem zusammenpassen, was Unternehmen oder Arbeitsbereiche der Werkstätten benötigen, damit die Menschen später dort gute Arbeit leisten können“, erklärt Andrea Stratmann, Geschäftsführerin der GWW. Aber sie weist auch auf eine bestehende Ungleichheit von Bildungschancen für Menschen mit Behinderung in Deutschland hin. Während eine allgemeine Ausbildungsdauer drei Jahre beträgt, haben Menschen mit Behinderung in Berufsbildungsbereichen von Werkstätten lediglich einen Anspruch auf zwei Jahre beruflicher Bildung. Diese Zeit gilt es gut zu nutzen.

Neben den Qualifizierungen in bestimmten Fachbereichen, die je nach Interesse und Fähigkeiten der Teilnehmer gewählt werden, finden allgemeine Schulungen statt. Dazu gehören beispielweise Arbeitssicherheit und Bewerbertraining. Im Rahmen von Praktika konnten dann passende Arbeitsplätze für die Zeit nach der beruflichen Bildung gefunden werden. Ein Absolvent berichtet begeistert: „In meinem Praktikum war ich im Gartenteam in Nagold. Dort habe ich im Herbstlaub zusammengerecht und später durfte ich Holz sägen und spalten. Das macht mir ganz besonders Spaß. Jetzt bin ich vom Gartenteam übernommen worden.“

Ein weiterer Teilnehmer hat sich in der Metallverarbeitung weiterqualifiziert. „Am Arbeitsplatz habe ich viel mit Metall zu tun, denn ich arbeite bei der Restaurierung von alten Porsche Schleppern. Da muss man sägen, nieten und manchmal auch schweißen. Jetzt habe ich ein Zertifikat, das sogar von der IHK anerkannt ist“, erklärt er stolz.

Bereits zum fünften Mal wurden die Absolventen mit einem landesweit einheitlichem Zertifikat der Agentur für Arbeit und des Kommunalverband für Legend und Soziales (KVJS) für ihre erreichten Qualifikationen geehrt.

Weitere Informationen: www.gww-netz.de

Wir sind die GWW.

Menschen, die durch eine Behinderung beeinträchtigt sind, benötigen unterstützende Begleitung und bedarfsgerechte Hilfeleistungen, um soweit wie möglich selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die GWW hat es sich zur Aufgabe gemacht, für behinderte Menschen in den Landkreisen Böblingen und Calw Arbeits- und Wohnplätze, in der für sie jeweils geeigneten Form zu schaffen und die notwendigen Hilfe- und Förderleistungen bereitzustellen.

Diese Einrichtungen und Betreuungsleistungen stehen behinderten Menschen unabhängig davon zur Verfügung, ob die Behinderung überwiegend geistiger, körperlicher oder seelischer Natur ist.

Die GWW ist eine gemeinnützig anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie verfügt über ein Stammkapital in Höhe von 15.300.000 EUR und betreut in über 20 Einrichtungen etwa 1.300 Menschen mit Behinderung.

Die Werkstätten der GWW sind nach § 142 SGB IX durch die Bundesanstalt für Arbeit anerkannt. Damit sind Kunden berechtigt, aus Aufträgen, die an die GWW vergeben werden, 50% auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen (§140 SGB IX). Grundlage ist die Leistung der Werkstatt, ohne Material und Fremdleistung.

Als gemeinnützige Gesellschaft ist die GWW berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.

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