§ 95e SGB V

Pressemitteilungen über: § 95e SGB V

Ausreichende Berufshaftpflichtversicherung künftig Voraussetzung für vertragsärztliche Tätigkeit

Für Ärzte legt § 21 MBO-Ä eine standesrechtliche Verpflichtung fest, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern. Diese Regelung haben im...