Der Vorstand Anwälte für Aufklärung e.V. gibt hierzu folgende öffentliche Stellungnahme ab:
Der Vorstand Anwälte für Aufklärung e.V. gibt hierzu folgende öffentliche Stellungnahme ab:
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sowie Bewertung der Eignung eines RT-qcPCR-Nachweises zur Infektiosität von Personen für SARS-CoV-2 mit kurzer juristischer Stellungnahme
Mit einer ungeheuren Anzahl von sogenannten Antigen-Schnelltests sowie PCR-Tests...
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