Für Ärzte legt § 21 MBO-Ä eine standesrechtliche Verpflichtung fest, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern. Diese Regelung haben im...
Sachverhalt: Begehrt wird die Anstellung von zwei Ärzten bei einer MVZ-GbR, die gleichzeitig Anteile an der GbR in beherrschendem Umfang halten.
Die Gesellschafter...
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11. Januar 2021, Az. L 1 KA 4/20 B ER
Bestandsgeschützte MVZ können aufgrund ihrer Zulassung auch alle Handlungsmöglichkeiten eines MVZ...
33. Jahreskongress des Berufsverbandes für Arthroskopie
Gegenüber anderen Bereichen in der Medizin haben die Orthopäden spät angefangen, Netzwerkgruppen und große Gemeinschaftspraxen zu bilden oder sich...
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