Neue Regelungen zur Versicherungspflicht für Vertrags(zahn)ärzte

Pressemitteilungen über: Neue Regelungen zur Versicherungspflicht für Vertrags(zahn)ärzte

Ausreichende Berufshaftpflichtversicherung künftig Voraussetzung für vertragsärztliche Tätigkeit

Für Ärzte legt § 21 MBO-Ä eine standesrechtliche Verpflichtung fest, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern. Diese Regelung haben im...