Arbeitnehmern entstehen bei dienstlichen Auswärtstätigkeiten Mehraufwendungen, z. B. für Verpflegung, Übernachtung oder Parkgebühren fürs Abstellen des Fahrzeugs. In der Regel werden sie vom Arbeitgeber...
Werden Beamte, Richter, Soldaten oder Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst durch ihren Dienstherrn dauerhaft oder vorübergehend, z.B. im Rahmen einer Weiterbildung, an einen anderen Dienstort...
Experten der ERGO Group informieren
Anna B. aus Hannover:
Ich habe online spontan eine Reise nach Mallorca gebucht. Jetzt bekomme ich zu der Zeit keinen Urlaub....
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